Die Sozialkommission des Ständerates will, dass die Pensionskassen weiterhin keinen Teuerungsausgleich gewähren müssen. Sie lässt die Rentnerinnen und Rentner damit im Stich. Obwohl die Renten der 2. Säule in den letzten zehn Jahren real über 4 Prozent gesunken sind und es den Pensionskassen finanziell hervorragend geht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass das klare Nein zur BVG-Reform 2024 ernst genommen wird und es endlich auch einen Ausgleich der Teuerung bei den PK-Renten gibt.
Die AHV-Renten werden regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Anders bei den Pensionskassen-Renten. Dabei hat der Bundesrat in der Botschaft zur Einführung des BVG noch festgehalten, dass eine Anpassung der PK-Renten an die Preisentwicklung entscheidend zur Verwirklichung des Verfassungsziels der 2. Säule beiträgt. Das gilt heute noch genauso.
Mit dem klaren Nein zur BVG-Reform hat die Bevölkerung 2024 ein deutliches Zeichen gesetzt, dass bei den Pensionskassen ein Kurswechsel nötig ist: Statt Rentensenkungen braucht es höhere Verzinsungen der Altersguthaben und den Ausgleich der Teuerung auf den Renten. Dies umso mehr, als die Inflationsprognose in den letzten Wochen wieder deutlich gestiegen ist.
Bei den privatrechtlichen Pensionskassen liegt der Deckungsgrad aktuell bei fast 120 Prozent. Die Anlageerträge sind hoch und die Reserven gut gefüllt. Den Pensionskassen geht es finanziell also hervorragend. Die Verfassung verlangt, dass die 2. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglicht. Ohne Teuerungsausgleich bei den Pensionskassen-Renten geht das nicht. Das hat bereits der Bundesrat vor 50 Jahren erkannt.
Der SGB fordert deshalb vom Parlament, dass die PK-Renten regelmässig an die Teuerung angepasst werden. Zudem wird er sich dafür einsetzen, dass die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte in ihren Pensionskassen einen Teuerungsausgleich gewähren.

