Foto: matthias preisser/SGB

 

RentnerInnen mit tiefen Einkommen werden die Ergänzungsleistungen gesenkt

  • AHV
Medienmitteilung

Scheinheilige Argumente gegen die 13. AHV-Rente

Ab Januar 2024 wurden zehntausenden RentnerInnen mit tiefen Einkommen die Ergänzungs-leistungen (EL) gekürzt oder gestrichen. Das heisst, sie müssen trotz steigender Preise mit we-niger Geld auskommen. Damit sparen Bund und Kantone über 400 Millionen Franken auf Kos-ten der RentnerInnen mit den tiefsten Einkommen. Umso unglaubwürdiger sind die plötzlich laut werdenden Versprechen, nach der Abstimmung über die 13. AHV-Rente im Parlament die tiefen Renten rasch zu erhöhen. Das Stimmverhalten der GegnerInnen lässt auf das Gegenteil schliessen. Damit wird deutlich: nur mit einem JA zur 13. AHV-Rente kann die Situation der be-dürftigsten RentnerInnen im Lande rasch und deutlich verbessert werden. Doch es steht mehr auf dem Spiel. Denn vom Kaufkraftverlust aufgrund der Teuerung und der steigenden Kran-kenkassenprämien ist auch die Mittelschicht betroffen: Darum ist es richtig, dass alle die 13. AHV-Rente bekommen sollen. 

Viele Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen stehen seit anfangs Jahr schlechter da. Denn ab jetzt greifen die vom Parlament beschlossenen Kürzungen bei den Ergänzungsleis-tungen in vollem Umfang. Für Personen, die bereits vor 2021 Ergänzungsleistungen bezogen, galt eine Übergangsfrist. Falls die Reform zu niedrigeren Ergänzungsleistungen führte, behielten sie drei Jahre lang ihre bisherigen Ansprüche. Diese Frist endete im Dezember 2023. Für die Betroffenen wird die Situation im aktuellen Umfeld der gestiegenen Preise noch schwieriger. Die Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen des Parlaments treffen genau dort, wo die Preise rapide steigen: bei den Krankenkassenprämien und den Mieten.

Insgesamt erhalten gemäss Schätzungen der SKOS ein Drittel aller EL-BezügerInnen weniger Geld. Die Kürzungen machen bis zu 300 Franken weniger pro Monat aus. Auch im Jahr 2024 haben vie-le bisherige Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen plötzlich keinen Anspruch mehr. Denn mit der EL-Reform hat das Parlament nicht nur die Vermögensschwellen angepasst, sondern auch die Berücksichtigung der Krankenkassenprämien bei der Berechnung der EL verändert. Zum Beispiel wurde der EL-Mindestbeitrag an die Prämien gesenkt: Entsprach er bisher der durchschnittlichen Krankenkassenprämie, beträgt er jetzt nur noch 60 Prozent der Durchschnittsprämie. 
Auch bei der Berücksichtigung der Miete hat sich etwas geändert. Dieser Budgetposten ist für die Betroffenen besonders wichtig. Denn die Miete stellt für die meisten Menschen den grössten mo-natlichen Ausgabeposten dar. Der Mietzins wird in der EL-Berechnung nur bis zu einer bestimmten Kostenlimite berücksichtigt – den Mietzinsmaxima. Diese Maxima wurden zwar in der Reform er-höht. Doch durch die zweifache Anhebung des Referenzzinssatzes im Jahr 2023 und die damit verbundenen Mietzinserhöhungen bleiben diese Maxima weit hinter den realen Mietkosten.

Dass Bundesrat und GegnerInnen der 13. AHV-Rente nun damit argumentieren, man solle lieber RentnerInnen mit tiefen Einkommen gezielt helfen, ist scheinheilig. Bundesrat und Parlament ha-ben während des gesamten parlamentarischen Prozesses nie einen Gegenvorschlag in Umlauf gebracht. Nun verschweigen sie, dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Das zeigt: nur mit der 13. AHV-Rente können die höheren Lebenskosten für alle RentnerInnen ausgeglichen werden – bis in die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet. Die AHV bleibt sozial und gerecht: die 10 Prozent Topverdienende zahlen massiv mehr ein, als sie erhalten. 
 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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