Die Frauen haben im Schnitt 34 Prozent tiefere Altersrenten, dies hat der Bundesrat gestern in einem neuen Bericht bestätigt – die Rentenlücke nimmt seit 2014 sogar zu. Die mit AHV 21 geplanten Rentenkürzungen der Frauen um durchschnittlich 26’000 Franken werden von den Befürwortern hauptsächlich damit rechtfertigt, dass sich die skandalöse Rentensituation der Frauen in der 2. Säule rasch verbessern soll. Dieses Hauptargument der Befürworter der Rentenaltererhöhung fällt mit den heutigen Beschlüssen der Kommission in sich zusammen und entpuppt sich als leeres Versprechen. Ob und wann eine BVG-Reform kommt, und mit welchem Inhalt, ist vor der AHV-Abstimmung nicht bekannt. Die Stimmbevölkerung soll die Katze im Sack kaufen. Diese Vernebelungstaktik der Ständeratskommission ist nicht akzeptabel.
Auch wenn klar ist, dass nur eine Erhöhung der AHV-Renten tatsächlich zu einer Verbesserung der schlechten Rentensituation führen würde, versprechen Arbeitgeber und Bürgerliche stattdessen seit Monaten schnelle Lösungen in der 2. Säule. Dieses Kartenhaus ist heute in sich zusammengefallen, Frauen und Ehepaare sollen sich nach dem Prinzip Hoffnung weiter gedulden. Und zuerst einen Rentenabbau bei der AHV akzeptieren. Dabei ist klar, dass alle bislang im Parlament diskutierten Vorschläge in der 2. Säule weit hinter der Kompromisslösung des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften zurückbleiben. Der vom Bundesrat übernommene Vorschlag sah unter anderem vor, dass alle künftigen Rentnerinnen einen pauschalen monatlichen Rentenzuschlag von maximal 200 Franken erhalten, finanziert über 0,5 Lohnprozente. Doch nur SP und Grüne unterstützten diese Lösung.
Für den SGB bestätigt der Beschluss der Ständeratskommission mit aller Deutlichkeit: nur mit einem Nein zu AHV 21 am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden. Die finanzielle Stabilität der AHV ist in den nächsten Jahren gewährleistet. So bleibt Zeit für eine Reform der Altersvorsorge, welche die Interessen der breiten Bevölkerung berücksichtigt.
Die Schweiz leistet sich seit 50 Jahren ein System der Altersvorsorge, das für berufstätige Eltern nicht funktioniert. Der gestern veröffentlichte Bericht des Bundesrats zur Rentenlücke bestätigt dies in aller Deutlichkeit. Obwohl gerade Familien ihren Teil für die Sicherung der AHV leisten, trifft sie der mit AHV 21 drohende Rentenabbau.
Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.