Der Bundesrat anerkennt mit der AHV-Reform 2030 die glasklare Ablehnung der Bevölkerung zur Rentenaltererhöhung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat in der nächsten AHV Reform auf eine Erhöhung des Rentenalters verzichtet. Mit 75 Prozent Nein zur Rentenaltererhöhung hat die Bevölkerung im letzten Jahr ein eindeutiges Zeichen gesetzt. Ein zentraler Fokus der Reform müsste allerdings auf der Schliessung der AHV Beitragslücken liegen, die immer häufiger zu Rentenkürzungen führen. Die AHV steht finanziell deutlich besser da als jahrzehntelang behauptet wurde. Jetzt braucht es vor allem eine soziale und solide Finanzierung der 13. AHV-Rente.
Die Vorlage «AHV 2030» wird sich daran messen, ob sie die Lebensbedingungen für Arbeitnehmende und Rentner:innen mit tiefen und mittleren Einkommen verbessert. Erfreulich ist deshalb, dass der Bundesrat die überdeutliche Ablehnung eines höheren Rentenalters bei der Volksabstimmung im letzten Jahr ernst nimmt und auf eine Rentenaltererhöhung verzichtet. Rentenaltererhöhungen sind nichts anderes als Rentenkürzungen. Der dennoch starke Fokus der Reform auf Anreizen, um über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ist deshalb demokratie- und sozialpolitisch verfehlt. Mit der AHV21 wurde bereits eine Flexibilisierung der Pensionierung ermöglicht. Frühpensionierungen darüber hinaus weiter zu erschweren – insbesondere für Personen mit langen Erwerbskarrieren und harten Arbeitsbedingungen – lehnt der SGB entschieden ab.
Erstmals bestätigt der Bundesrat zudem heute explizit, was der SGB bereits kommuniziert hat: Wenn die 13. AHV-Rente nicht lediglich befristet finanziert wird, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Die AHV ist finanziell stabil.
Der SGB begrüsst den Vorschlag, Beitragslücken auf der Finanzierungsseite zu schliessen und sowohl Kranken- als auch Unfalltaggelder der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Positiv ist auch der Beschluss, das Schlupfloch der überhöhten Dividendenauszahlungen zu stopfen. Missbräuchliche (beitragsbefreite) Dividenden statt (beitragspflichtigen) Lohnauszahlungen führen zu Mindereinnahmen in der AHV von bis zu 182 Millionen Franken (in einem Jahr).
Aus Sicht des SGB muss der Fokus der nächsten AHV-Reform stattdessen auf dem immer grösser werdenden Problem der Beitragslücken liegen. Immer mehr Menschen haben Beitragslücken. Eine Beitragslücke von einem Jahr führt lebenslang zu bis zu 60 Franken weniger Rente pro Monat – bei mehreren fehlenden Beitragsjahren noch mehr. Dies ist besonders problematisch, wenn Arbeitnehmende unverschuldet Lücken aufweisen, weil die Arbeitgeber sie nicht korrekt angemeldet und AHV-Beiträge nicht einbezahlt haben. Oder weil ihnen aufgrund längerer Absenzen plötzlich Beiträge fehlen.

