Rentenabbau und kein sozial abgefederter Vorbezug

  • AHV
Medienmitteilung
Verfasst durch Rolf Zimmermann, SGB-Sekretariatsleiter

Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates zur 11. AHV-Revision steht der nächste Sozialabbau fest. Für den SGB sind insbesondere zwei Punkte inakzeptabel:

Rentenabbau: Neu soll die Rentenanpassung stark vermindert resp. gar gestoppt werden, wenn  der AHV-Fonds unter einen jeweils definierten Stand einer Jahresausgabe sinkt. Das bedeutet im Klartext Rentenabbau. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und Preisentwicklung hinterherhinken.

Mangelhafte Abfederung des Rentenvorbezugs: Mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 werden 800 Mio. Franken gespart. Davon werden nur 400 Mio. Franken in eine – erst noch zeitlich beschränkte – Abfederung des Rentenvorbezuges investiert. Damit ist kein sozial abgefederter Rentenvorbezug möglich. Ausgerechnet diejenigen, die einen Rentenvorbezug am meisten nötig hätten, können diesen weiterhin nicht beziehen. Gegen eine solche Rentenalterserhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter wehren sich nicht nur die Gewerkschaften sondern auch alle bedeutenden Frauenorganisationen.

Der SGB wird - nach den Angriffen auf die 2. Säule und die Arbeitslosenversicherung - diese neuerliche Abbau-Revision wiederum per Referendum bekämpfen. 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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