Reine Abbauvorlage, die spätestens vor dem Volk kippen wird

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Verfasst durch Rolf Zimmermann, Leiter SGB-Sekretariat

SESSIONSVORSCHAU: Es steht zu befürchten, dass das Parlament in der Herbstsession eine 11. AHV-Revision verabschiedet, die zu einem massiven Angriff auf die Rentenhöhe führt. Auch im Bereich des Rentenvorbezugs wird eine (Schein-)Lösung präsentiert, die nur ungenügend sozial abgefedert ist. Der SGB-Vorstand hat einstimmig beschlossen, gegen eine solche Revision das Referendum zu lancieren.

Sinkt der AHV-Fonds unter den Stand von 70 % einer Jahresausgabe, soll die Rentenanpassung nach Mischindex nur noch erfolgen, wenn der Index bei 4 % zu stehen kommt. Was da rein rechnerisch und neutral daherkommt, ist in Tat und Wahrheit ein 

Massiver Angriff auf die Renten

Denn der heute zweijährige Anpassungsrhythmus wäre damit vom Tisch. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und Preisentwicklung hinterherhinken. Schlimmer noch: Die NR-Kommissions-Mehrheit beantragt wie der Ständerat, bei einem Fondsstand unter 45 % (SVP-Minderheit sogar bei 50 %) die Rentenanpassung ganz zu stoppen. Eine Pflicht des Bundesrats, neue Einnahmen zu beschaffen, erfolgt gemäss Stand der Revisionsvorlage erst mit diesem Anpassungsstopp. Die dafür vorgesehenen 5 % der heutigen Beiträge (also von 8.82 %) liegen im Promillebereich und wären kaum genügend. Wenn schon, müssten nötige Massnahmen auf der Beitragsseite deutlich früher ergriffen werden. Weil der AHV-Fonds dem neuen IV-Fonds 5 Milliarden Startkapital geben muss und die 7 Milliarden aus dem Gold der Nationalbank möglicherweise nicht mitgerechnet werden, droht auch eine rein rechnerisch beschleunigte Senkung der Limiten im heute gut dotierten AHV-Fonds. 

Fazit: Die Aushebelung der bisherigen Rentenanpassungsbestimmungen ist ein massiver Angriff auf die Rentenhöhe. 

Flexi-Pflästerli

Bestandteil der Revision ist die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Dadurch werden rund 800 Mio. Franken gespart. Für den SGB war immer klar: diese Rentenerhöhung wird nur geschluckt, wenn der volle so gesparte Betrag in eine soziale Abfederung des vorzeitigen Rücktritts eingesetzt wird. Nun sind für diese Abfederung jedoch nur 400 Mio. Franken vorgesehen, und dies erst noch nur befristet auf 10 Jahre. Parlament und Bundesrat brechen so erneut die immer wieder abgegebenen Versprechen, eine sozial würdige Flexibilisierung des Rentenalters einzuführen. Von diesen 400 Mio. können lediglich Erwerbseinkommen profitieren, die im Bereich zwischen Fr. 40‘000 und 61‘500 liegen. Sie hätten im Fall eines Vorbezugs einer AHV-Rente eine ein bisschen weniger stark gekürzte Rente. Aber immer noch eine prohibitiv tiefe Rente. Gemessen an den wirklichen Bedürfnissen nach einer sozial abgefederten Flexibilisierung des AHV-Alters ist diese Lösung nicht anders als ein Pflästerli für eine klaffende Wunde. 

Referendum, wenn nicht…

Der SGB-Vorstand hat am 1. September einstimmig beschlossen, das Referendum gegen diese Vorlage zu lancieren – ausser das Parlament nähme in der Herbstsession noch substanzielle Änderungen vor. 

 

Ausserdem in der Sessionsvorschau: Postreform, Volksinitiative "jugend und musik" und UVG-Revision.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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