Nach dem Nein zur Altersvorsorge 2020 sind viele Probleme der Altersvorsorge ungelöst. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat grosse Zweifel, dass mit den Vorschlägen des Bundesrats zum weiteren Vorgehen diese Probleme gelöst werden können. So verliert der Bundesrat kein Wort darüber, dass die Kaufkraft der heutigen RentnerInnen wegen den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten stetig sinkt. Auch zu den sinkenden PK-Renten der künftigen Rentner-Generation äussert sich der Bundesrat nicht. Stattdessen ist vor allem vom höheren Rentenalter der Frauen und von länger arbeiten die Rede. Mit diesem Fokus würde sich die schwierige Lage der älteren Arbeitnehmenden noch verschärfen. Diese verlieren heute bei Stellenverlust sogar den Anspruch auf eine Rente. Kein Thema ist für den Bundesrat in neuer Zusammensetzung offensichtlich auch das Problem, dass die Frauen viel zu tiefe Altersrenten haben.
Diese Probleme gilt es zu lösen. Entscheidend für eine erfolgreiche Reform wird sein, ob die heutigen und künftigen RentnerInnen von ihren Renten aus AHV und Pensionskasse ihren Lebensstandard in angemessener Weise halten können. So wie es die Bundesverfassung vorschreibt. Dazu muss das Rentenniveau verbessert werden. Umso mehr als gemäss CS-Sorgenbarometer 62% der Befragten die finanzielle Absicherung im Alter als ungenügend erachten. Zudem stammten viele Stimmen gegen die Altersvorsorge 2020 von heutigen RentnerInnen, die es als ungerecht empfanden, dass die AHV-Renten nur für kommende Rentner-Generationen erhöht werden sollten.
Der Bundesrat ignoriert diese Sorgen breiter Bevölkerungskreise. Stattdessen fokussiert er sich in den beschlossenen inhaltlichen Stossrichtungen wie von den Arbeitgebern gefordert auf das Rentenalter. Für den SGB ist klar: Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form höherer Lohnbeiträge. Aber es braucht ebenfalls bessere AHV-Renten, damit der Verfassungsauftrag auch in Zukunft umgesetzt wird. In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben, denn auch diese Massnahme war hart umstritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der Frauen abgelehnt. Und wer mit 58 und älter die Stelle verliert, soll in der alten Pensionskasse bleiben können.
Auskünfte
- Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74