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Prämienentlastungsinitiative: Gegenvorschlag unbrauchbar

  • Gesundheit
Medienmitteilung
Verfasst durch Reto Wyss

Krankenkassen-Finanzierung höchst unsozial

Die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur 10%-Initiative ist für die PrämienzahlerInnen absolut ungenügend. Denn schon seit Jahren leidet eine Vielzahl der Haushalte in der Schweiz unter einer untragbaren Prämienlast, die sogar sehr bald noch weiter steigen wird.

Trotz rascher wirtschaftlicher Erholung sehen sich die unteren und mittleren Einkommen im Zuge der Coronakrise mit starken Einkommensverlusten konfrontiert. Schon alleine deswegen hat ihre Prämienlast – trotz eines ausnahmsweise nur kleinen Anstiegs der Krankenkassenprämien über die letzten drei Jahren – weiter zugenommen.

In der Schweiz bezahlt eine Schuhverkäuferin nach wie vor dieselben Krankenkassenprämien wie ein Wirtschaftsanwalt. Untragbar für sie, ein Schnäppchen für ihn. Viele Haushalte geben für Kopfprämien mittlerweile mehr als 20 Prozent des verfügbaren Einkommens aus; Geld, das ihnen – und der Wirtschaft – anderswo akut fehlt!

Diese Last ist deshalb so hoch, weil sich die Prämien seit Einführung des KVG im Jahr 1996 nahezu verdreifacht haben und weil die Kantone gleichzeitig beim einzigen korrektiven Element, den Prämienverbilligungen, seit Jahren den Rotstift ansetzen. Diese Entwicklung muss endlich ein Ende haben, genau wie es die 10%-Initiative fordert.

Noch Mitte der Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist dieser Wert für viele Haushalte auf das Dreifache dessen gestiegen, und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab. Mit dem stattdessen präsentierten Gegenvorschlag will er lediglich erreichen, dass jene Kantone, in denen die Belastung am höchsten und die kantonale Beteiligung am tiefsten ist, etwas mehr Prämienverbilligungen ausschütten müssten (selbst will der Bund keinen Rappen mehr bezahlen). Ein Vorschlag, der absolut ungenügend und schon im Ständerat zum Scheitern verurteilt ist.

Das Parlament hat es nun in der Hand, die Finanzierung der Grundversicherung endlich auf sozial und wirtschaftlich tragbare Beine zu stellen und auf Basis der vom Bundesrat präsentierten Vorlage einen seriösen und substanziellen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Fehlt dazu der Wille, soll die 10%-Initiative möglichst bald zur Abstimmung gebracht werden.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss

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