Die Corona-Krise ist für alle im Land eine schwere Prüfung. Doch dank der Lohngarantien und der sozialen Absicherungen im Covid-19-Gesetz – wie der Kurzarbeit oder dem Erwerbsersatz – ist die Schweiz besser durch die Krise gekommen als andere Länder. Viele dieser Absicherungen basieren auf dem Covid-19-Gesetz über das am 13. Juni abgestimmt wird. Deshalb hat der Vorstand des SGB einstimmig die Ja-Parole beschlossen.
Das Covid-19-Gesetz wurde vom Parlament als dringlich erklärt wurde und ist deshalb schon seit September 2020 in Kraft. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Würde es in der Volksabstimmung abgelehnt, wäre vieles in Frage gestellt. Die Leidtragenden wären die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Es gäbe mehr Arbeitslose und Druck auf die Löhne.
Was alles auf dem Spiel steht
Ohne Covid-19-Gesetz fallen alle Zusatzmassnahmen weg, welche helfen, die Kurzarbeitsgelder an die Corona-Massnahmen anzupassen. Konkret würden Arbeitnehmende mit einem tiefen Lohn bei einem Nein weniger Kurzarbeitsgeld erhalten. Heute gibt es für Löhne bis 4340 Franken (bei Vollzeit) mehr als die üblichen 80 Prozent Lohnersatz. Für Arbeitnehmende auf Abruf und in befristeten Verträgen gäbe es gar kein Kurzarbeitsgeld mehr und die Anordnung von Kurzarbeit würde für die Unternehmen – welche unter der Corona-bedingten Wirtschaftskrise leiden – wieder viel bürokratischer. Das gefährdet die Arbeitsplätze der betroffenen Angestellten.
Auch ausserhalb der Kurzarbeit würden viele Massnahme und Finanzhilfen wegfallen. Vor allem im Kunst- und Kulturbereich, aber auch im Sport und in den Medien würden zahlreiche Personen in die Sozialhilfe gedrängt. Denn die Nothilfe und die kantonalen Finanzhilfen zur Überbrückung der Zeit, bis Konzerte und Theater in vollen Sälen wieder möglich sind, fallen weg.
Schliesslich wären der besondere Gesundheitsschutz für besonders gefährdete Arbeitnehmende und die Lohnfortzahlung für die Zeit einer Quarantäneanordnung in Frage gestellt. Auch der Lohnersatz über den Bund fällt weg, wenn eine sichere Beschäftigung im Betrieb nicht möglich ist. Und ebenso würde die gesetzliche Grundlage für einen Impfpass plötzlich wegfallen.
Dabei könnte der Bundesrat selbst wenn das Referendum angenommen würde weiterhin Anlässe verbieten und Läden schliessen. Auch selektive Zulassungen zu Anlässen nur für Personen mit Impfung oder Negativtest blieben weiterhin möglich. Denn das Epidemiengesetz liefert dafür die rechtliche Basis und es steht bei der Abstimmung nicht zur Diskussion.
Tatsächlich scheint es so, als ob die Corona-Krise bald überstanden ist. Das hoffen wir natürlich alle. Doch wir können es nicht wissen. Dank dem Covid-19-Gesetz haben die Gewerkschaften jedoch immerhin die Gewissheit, dass sie systematisch angehört werden, sobald der Bundesrat Covid-19-Massnahmen trifft, die Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben.
Gerade diese Bestimmung des Covid-19-Gesetzes ist aus Sicht des SGB entscheidend. Denn gerade dank frühem Einbezug und beharrlicher Arbeit der Gewerkschaften konnten in den letzten Monaten – teils gegen den Widerstand des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung und des Seco Mehrheiten für wichtige gewerkschaftliche Forderungen gefunden werden. Sie sind entscheidend, dass die Schweiz bislang glimpflicher durch die Epidemie kam als andere Länder. Deshalb braucht es am 13. Juni ein Ja zum Covid-19-Gesetz.