Nur auf eine starke AHV ist Verlass

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Leistungsabbau trotz guter Renditen bei den Pensionskassen

Den meisten Pensionskassen geht es gut. Dies zeigen die jüngst veröffentlichten Zahlen zur finanziellen Gesundheit der zweiten Säule. Trotzdem schüren die Pensionskassen-Branche und deren Aufsichtsbehörde Angst und predigen Leistungsabbau. Das Vertrauen in die zweite Säule sinkt. Da kommt der SGB mit seinen Plänen gerade recht, die erste Säule zu stärken.

Landauf, landab haben die Pensionskassen in den letzten Wochen ihre Ergebnisse 2012 veröffentlicht. Und auch die vom Vorsorgeanbieter Swisscanto in einer grossangelegten Umfrage sowie von der neuen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) in einem Bericht ausgewerteten Zahlen zeigen es: 2012 war ein erfolgreiches Jahr für die Pensionskassen. Die Renditen zogen kräftig an. Im Schnitt erwirtschafteten die Schweizer Pensionskassen eine Rendite von gut 7,4 %. Über 90 Prozent der Pensionskassen erreichten eine Rendite zwischen 5 bis 10 Prozent. Dementsprechend stiegen auch die Deckungsgrade der Pensionskassen. Mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von fast 110% bei den privatrechtlichen Kassen und 90% bei den öffentlichen Kassen ist die berufliche Vorsorge gut aufgestellt. Zudem sind die Berechnungsgrundlagen für die Rentenverpflichtungen immer vorsichtiger geworden. Erfreulicherweise kommen auch die Kosten langsam herunter.

Gute Performance, schlechte Verzinsung

Trotz dieser positiven Entwicklung schüren die Branche und die zuständigen Behörden weiterhin Angst. Von der sehr guten Performance sahen die Versicherten deshalb kaum was. Die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben lag unter 2 Prozent. Der Mindestzinssatz betrug letztes Jahr mickrige 1,5 Prozent. Auch 2013 wird es nicht mehr sein. Das drückt das Alterskapital künftiger Rentnerinnen und Rentner. Einer 55-jährigen Frau, die bereits 200‘000 Franken Altersguthaben angespart hat, hätten 6000 Franken gutgeschrieben werden müssen, wenn schon nur knapp die Hälfte der tatsächlich erwirtschafteten Durchschnitts-Rendite weiter gegeben worden wäre. Real nahm ihr Altersguthaben dank Zins aber nur um 3000 Franken zu. Dieser Fall zeigt, dass sich die magere Verzinsung bereits innerhalb von 3 bis 4 Jahren zu Verlusten von über 10‘000 Franken zusammenläppern kann. Dieses Geld fehlt dann bei der Umrechnung des Altersguthabens in eine Rente. Dies umso mehr als die künftigen Rentnerinnen und Rentner sich ohnehin mit tieferen Renten abfinden müssen. Denn die meisten Kassen haben in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bis auf unter 6 Prozent gesenkt.

Die Pensionskassen-Branche wollte nach dem wuchtigen Volks-Nein zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Jahr 2010 mehr Vertrauen in die berufliche Vorsorge schaffen. Sie tut aber genau das Gegenteil. Wenn in guten Jahren die Verzinsung mickrig bleibt und auch Rentenkürzungen durchgezogen werden, nimmt das ohnehin angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule weiter ab. Es ist für den versicherten Arbeitnehmer nicht mehr nachvollziehbar, wieso trotz hoher Pensionskassen-Renditen Leistungen gekürzt werden.

AHV ist und bleibt verständlich – und verlässlich

Die Altersvorsorge muss verständlich und nachvollziehbar funktionieren. Im Schweizer 3-Säulen-Modell wird nur noch die erste Säule, also die AHV, allgemein verstanden. Die Finanzierung im Umlageverfahren ist verständlicher als die Finanzierung der Pensionskassen, wo auch bei guten Renditen die künftigen Renten nicht anwachsen dürfen. Die AHV-Einnahmen decken fortlaufend die ausbezahlten AHV-Renten. Solange sich die Wirtschaft positiv entwickelt, fliessen genügend AHV-Beiträge, um die Renten zu finanzieren. Die AHV fusst auf dem Prinzip der Solidarität zwischen jung und alt sowie zwischen reich und arm. Ohne Solidarität funktioniert keine Gesellschaft und erst recht keine Risikogemeinschaft wie eine Sozialversicherung. Die solidarische Finanzierung der AHV ist auch 65 Jahre nach ihrer Einführung leistungsstark, trotz einer Verdoppelung der ausbezahlten Renten und trotz der Verschlechterung des Verhältnisses zwischen RentnerInnen und Beitragszahlenden von 1:9 auf 1:2,5.

Die paradoxe Situation bei den Pensionskassen zeigt deutlich, dass wir bei der Ausgestaltung unseres künftigen Altersvorsorgesystems auf den Ausbau der AHV setzen müssen. Die Volksinitiative AHVplus verlangt eine Erhöhung aller Altersrenten um 10 Prozent. Nur die AHV ist Garant für eine verlässliche und nachvollziehbare Altersvorsorge.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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