2011 scheiterte im Parlament die 1. UVG Revision. Zu Recht. Denn die beabsichtigte Schwächung der Suva sowie die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen wären ein herber Rückschlag gewesen. Die Revision fand aber schliesslich keine Mehrheit. Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung nicht schwächen.
Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat nun die Vorschläge der Sozialpartner über eine neue Revisionsvorlage aufgenommen hat und darüber die konferenzielle Vernehmlassung eröffnet. Mit dieser Vorlage wird das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung modernisiert ohne auf deren effiziente Eigenarten zu verzichten. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten abdeckt, ist garantiert, dass bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden kann.