Erneut werden die Krankenkassen-Prämien in der Grundversicherung stark ansteigen. Für viele Haushalte ist die Grenze des Belastbaren längst erreicht. Eine schnelle Linderung ist nötig, und auch möglich: Der Prämienanstieg kann gesetzlich gebremst werden. Denn es ist heute zwar ein Bundesgesetz, aber kein Naturgesetz, dass die steigenden Kosten jeweils fast ausschliesslich durch die Prämienzahlenden finanziert werden müssen.
Auch nächstes Jahr werden die Prämien wieder massiv ansteigen, und zwar um 5 Prozent. Während eine vierköpfige Familie im schweizweiten Durchschnitt schon vor zehn Jahren fast 11'000 Franken jährlich für Prämien aufwenden musste, werden es nächstes Jahr bereits fast 15'000 Franken sein. Diese Situation ist gesundheitspolitisch schädlich, sie ist sozialpolitisch unhaltbar und sie ist wirtschaftspolitisch irrsinnig. Wenn sich immer mehr Leute die Prämien vom Mund absparen müssen, leiden nicht nur die Millionen von Betroffenen. Auch der Binnenwirtschaft wird der Schnauf abgewürgt. Und wenn sich immer mehr Leute wegen der horrenden Kostenbeteiligung zu spät in Behandlung begeben, wird es für alle nur noch teurer.
Natürlich kostet eine qualitativ hochstehende und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung etwas. Nur ist es weder ein Naturgesetz, dass diese derart unsozial finanziert wird und dabei Hunderte Millionen Franken an Prämiengeldern für Profitmacherei verschleudert werden und in ineffizienten Prozessen versickern. Und vor allem ist es kein Naturgesetz, dass die Prämien laufend mit den Kosten steigen: Das Parlament könnte die gesetzliche Vorgabe ändern und den Prämienanstieg auf beispielsweise drei Prozent beschränken. Genau so forderte es eine Motion unseres Präsidenten Pierre-Yves Maillard, über welche der Ständerat am 30. September befindet. Darüber hinausgehende Kostensteigerungen müssten dann über soziale bzw. einkommensabhängig erhobene Steuern finanziert werden und nicht über unsoziale Kopfprämien.
Aber auch die Kantone stehen weiter in der Pflicht: Sie müssen nun den bereits Anfang Jahr in Kraft getretenen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative konsequent umsetzen. Dieser verpflichtet sie dazu, ein gesetzliches Sozialziel für die maximale Haushaltsbelastung festzulegen und vor allem die Prämienverbilligungen künftig im Gleichschritt mit den Kostensteigerungen anzuheben

