Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung

  • Gesundheit
Vernehmlassungen
Verfasst durch Reto Wyss

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung

Der SGB nimmt in seiner Stellungnahme die Ausgangslage in den Blick und kommentiert auf dieses Basis den vom Bundesrat vorgeschlagenen Wechsel auf das Anordnungsmodell, bei dem psychologische PsychotherapeutInnen als selbständig auf ärztliche Anordnung hin sowie auf eigene Rechnung tätige Leistungserbringer gewertet werden. Diesen Ansatz begrüsst der SGB grundsätzlich sehr. Dasselbe gilt für die vorgeschlagene Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung bzw. die Schaffung der Voraussetzungen zur Kostenübernahme der psychologischen Psychotherapie. Ohne weiter auf die unterstützenswerten Details der Verordnungsentwürfe einzugehen, sieht der Gewerkschaftsbund jedoch bei einigen wichtigen Punkten konkreten Anpassungsbedarf.

Mehr dazu in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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