NEIN sagen – den Lebensversicherern endlich die rote Karte zeigen

  • Berufliche Vorsorge
Artikel
Verfasst durch Von Colette Nova, geschäftsführende Sekretariat des SGB

Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zu sozialen Härten. Ein NEIN zu dieser Vorlage wäre zudem ein erster Schritt, den Lebensversicherungen endlich das Handwerk zu legen.

Ein Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März drängt sich aus den folgenden vier Gründen auf: 

  • Von der Senkung betroffen wären vorwiegend Arbeitnehmende, die ihr ganzes Leben kleine Löhne hatten und im Alter und im Vorsorgefall nur kleine Renten erhalten. Selbst mit der AHV-Rente zusammen sind diese Renten sehr knapp, oft zu knapp. Würden diese Renten wegen einem tieferen Umwandlungssatz um mehrere Prozente gesenkt, dann würde diesen RentnerInnen dringend benötigtes Renteneinkommen fehlen. Von theoretischen und modellmässigen Prozenten können Menschen nicht leben, sie brauchen Franken! Eine Senkung des Umwandlungssatzes ohne flankierende Massnahmen, die diese Senkung ausgleichen würden, ist deshalb nicht akzeptabel. Der SGB hat solche flankierenden Massnahmen von Anfang an gefordert, Bundesrat und Parlament haben ihm aber kein Gehör geschenkt.
  • Die Lebensversicherer machen Gewinne auf den Altersrenten, selbst im schlechten Anlagejahr 2008[1]. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes würde ihren Gewinn noch erhöhen – auf Kosten der RentnerInnen. Auch bürgerliche Politiker haben im Parlament offen zugegeben, dass sie den Umwandlungssatz wegen den Lebensversicherern senken wollen. „Aber primär müssen wir den Umwandlungssatz wegen der Lebensversicherungen senken“, so Ständerat Rolf Büttiker, FDP, am 11. Dezember 2008. Es geht nicht an, dass man obligatorische Sozialversicherungsleistungen senkt, um privaten, gewinnorientierten Firmen noch mehr Gewinn zu verschaffen! Vor wenigen Jahren haben die Lebensversicherer schon Knall auf Fall die Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich gesenkt, auf 5.8 % (Männer) und 5.4 % (Frauen), was für die Betroffenen Senkungen um 19 bis 25 % auf einen Schlag zur Folge gehabt hat. Die Betroffenen hatten keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Am 7. März haben sie nun endlich die Gelegenheit, den Versicherern die rote Karte zu zeigen.
  • Die Aufsichtsbehörde Finma müsste die Versicherten vor Missbrauch der Versicherer schützen und hat den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Prämientarife risiko- und kostengerecht sind. Sie genehmigt aber seit Jahren Risikoprämien, die bis zu viermal so hoch sind wie die Kosten, und erlaubt den Versicherern so, die Versicherten auszuplündern. Damit nicht genug: Das Parlament hat vor einigen Jahren eine Gesetzesbestimmung angenommen, die die Gewinne der Versicherer auf 10 % der Überschüsse beschränkt. Der Bundesrat hat hinterher einfach die Gesamteinnahmen („Ertrag“) zu Überschüssen umdeklariert. Dank diesem gesetzeswidrigen Trick können sich die Versicherer weiterhin masslos aus dem BVG-Geschäft bedienen. Doch auch die „Überschussanteile“, die die Versicherer gnädigerweise den Versicherten aus den von diesen selbst bezahlten, zu hohen Prämien zubilligen, stehen diesen gemäss Bundesrat nicht wirklich zu: Sie zählen zum Eigenkapital der Lebensversicherer und dürfen von diesen zur Deckung von Verlusten verwendet werden. Viel Gewinn ohne Risiko, staatlich abgesegnet durch Parlament und Bundesrat. Diesen Wegelagerern muss endlich das Handwerk gelegt werden. Der erste Schritt dazu ist ein Nein am 7. März.
  • In der parlamentarischen Pipeline ist eine ganze Reihe von Sozialversicherungsabbauvorlagen: 11. AHV-Revision, Revision der Arbeitslosenversicherung, Revision der Unfallversicherung usw. Stoppen wir diese Abbau-Orgie mit einem Nein am 7. März!

[1] Dieses und das folgende Argument entwickelt Colette Nova ausführlich im folgenden Newsletter-Beitrag zur Betriebsrechnung 2008 der Lebensversicherer im BVG-Geschäft.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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