Negativzinsen auf den Finanzmärkten: In der Altersvorsorge braucht es aus ökonomischer Sicht nun einen Schub bei der AHV

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Blog Daniel Lampart

Die Verbindung von AHV und Pensionskasse in der Schweizer Altersvorsorge hat einen Vorteil. Man kann die AHV oder die 2. Säule stärken – je nachdem, welche für den gleichen Beitragsfranken mehr Rente hergibt. Um das zu beurteilen, orientieren sich Ökonominnen und Ökonomen an der Aaron- Samuelson-Bedingung: Sind die Renditen auf den Altersguthaben tiefer als das Lohnwachstum, so lohnt es sich, die Renten aus den Lohnbeiträgen direkt zu zahlen. Wie bei der AHV. Sind die Kapitalerträge hingegen höher als das Wachstum der Lohnbeiträge, so ist die Finanzierung über Anlageerträge lohnender. Das so genannte Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule gibt dann mehr her.

In der Wirtschaftsgeschichte lösen sich diese Phasen ab. Bis Mitte der 1970er-Jahre war das Lohnwachstum wesentlich höher als die Kapitalerträge. Das damalige Bretton-Woods-System legte den Finanzmärkten gewisse Ketten an. Und die Wirtschaft prosperierte. Bis das System auseinander fiel und die USA mit sehr hohen Zinsen die Inflation bekämpfte und Arbeitslosigkeit verursachte. In den 1990er-Jahren boomten hingegen die Finanzmärkte. Der Schweizerische Aktienindex SMI beispielsweise verfünffachte sich zwischen 1990 und 2000. Die Firmen wurden verstärkt auf Rentabilität ausgerichtet. Die Banken bauten das Investmentbanking aus und schufen neue Produkte. In dieser Phase warfen Kapitalerträge und -renditen mehr ab als Lohnbeiträge.

Lohnwachstum und Kapitalrendite im Vergleich

Die Schweizer Altersvorsorge folgte dieser Entwicklung im Grossen und Ganzen. In den 1970er-Jahren – einer für das Umlageverfahren sehr vorteilhaften Situation – beispielsweise wurden die AHV-Renten mehr als verdoppelt. Umgekehrt wurde die 2. Säule in den 1990er-Jahren wesentlich bedeutender.

Anteil der 2. Säule an der Schweizer Altersvorsorge

Wie schaut es nun in Bezug auf die Zukunft aus? Hier dürfte das Umlageverfahren wieder überlegen sein. Denn auf den Kapitalmärkten ist ohne nennenswertes Risiko nicht mehr viel zu holen. Die Zinsen für sichere Bundesobligationen sind negativ. Die Pensionskassenexperten gehen davon aus, dass mit zusätzlichen Anlagen in Aktien, Immobilien usw. in den nächsten Jahren ungefähr eine Rendite von 1.5 bis 2 Prozent zu erwirtschaften ist. Die Erwartungen in Bezug auf das mittelfristige Wachstum der Lohnbeiträge sind hingegen etwas positiver. Hier wird mit einem Anstieg von rund 2.5 Prozent gerechnet – unter der Bedingung, dass die Lohnsumme wie in der Vergangenheit gleich stark wächst wie das Bruttoinlandprodukt.   

Die Politik hat bereits in Richtung einer Stärkung des Umlageverfahrens zu steuern begonnen. Die Sozialpartner haben einen Kompromissvorschlag beim BVG ausgehandelt, der eine Umlagekomponente von 200 Fr. pro Kopf und Monat einführen will. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag übernommen und die Vernehmlassung geschickt.

Bei der AHV geht der Weg allerdings noch in die andere Richtung. Bei den Frauen soll das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht werden, was einer Renteneinbusse gleichkommt. Allerdings sammelt der SGB Unterschriften für eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente. Diese ist in der gegenwärtigen Situation die adäquate Antwort – auf den Abwärtsdruck bei den überobligatorischen Pensionskassenrenten und auf die nach wie vor viel zu tiefen Frauenrenten in der 2. Säule.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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