Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedauert den knappen Beschluss des Nationalrats, die Finanzierung der 13. AHV-Rente auf maximal drei Jahre zu befristen. Die AHV verdient eine solide Finanzierung. Erhöhungen des Rentenalters sind keine Alternative.
Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, folgt eine knappe Mehrheit des Nationalrats heute ihrer verantwortungslosen Kommission und setzt auf ein erneutes Spiel mit AHV-Defiziten. Sie setzt mit einer auf maximal drei Jahre befristeten Finanzierung weiterhin auf die von der Stimmbevölkerung deutlich zurückgewiesene Salamitaktik zur Erhöhung des Rentenalters. Sobald die Defizite der AHV beginnen, soll die heute zugesprochene Finanzierung aufhören.
Peinlich und unglaubwürdig: Noch gestern haben die Befürworter wegen den Zöllen administrative Erleichterungen gefordert. Heute wollen sie den Firmen innert kurzer Zeit zuerst eine Mehrwertsteuererhöhung und dann wieder eine Senkung zumuten – was bekanntlich mit nicht vernachlässigbarem administrativem Aufwand verbunden ist. Es zeigt sich: Die Abstimmungsverlierer der 13. AHV haben die Niederlage nach wie vor nicht verwunden. Es würde ihnen wohl guttun, ein paar Abstimmungen mehr zu verlieren. Dann werden sie schneller in der Trauerarbeit. Der heutige, unsinnige Beschluss geht wenigstens diesbezüglich in die richtige Richtung. Er wird im Parlament, spätestens aber in einer Volksabstimmung, durchfallen.
Der SGB wird sich weiterhin für eine solide, soziale und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente einsetzen – wie es auch der Ständerat und eine starke Minderheit des Nationalrats verlangen. Die heute nur knapp unterlegene Mischfinanzierung in mehreren Etappen würde eine schrittweise Berücksichtigung der finanziellen Bedürfnisse der AHV im nächsten Jahrzehnt ermöglichen.
Positiv ist hingegen der definitive Beschluss, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Der Bund kann sich entsprechend nicht mehr aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.

