Arbeitnehmende, die in schlechten Pensionskassen versichert sind, erhalten weniger Zins auf ihr Altersguthaben. Und damit auch tiefere Renten. Mögliche Einbussen belaufen sich auf 1’000 Franken oder mehr pro Jahr. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst deshalb, die Empfehlung der BVG-Kommission, den Mindestzins auf 1,75 Prozent zu erhöhen. Allerdings bleibt der Nachholbedarf gross. Die Kassen sind sehr gut gefüllt. Der SGB bekräftigt daher die Forderung nach einem Mindestzins von 3 Prozent.
Der Mindestzins hat zwei Zielvorgaben: Einerseits soll er garantieren, dass man von den Renten der AHV und der Pensionskasse anständig leben kann. Wie es die Verfassung verlangt. In den letzten Jahren war der Mindestzins aber tiefer als die Lohn- und Preisentwicklung. Andererseits soll der Mindestzins den Erträgen aus einem angemessenen Anlageportfolio einer Pensionskasse entsprechen. Die Kassen erzielten in den letzten Jahren zwar sehr hohe Renditen, doch der Mindestzins blieb auf Druck der Lebensversicherer und der Arbeitgeber viel zu tief.
Der SGB begrüsst deshalb, dass die BVG-Kommission empfiehlt, den Mindestzins um 40 Prozent von 1,25 auf 1,75 Prozent zu erhöhen. Davon profitieren insbesondere Versicherte in Pensionskassen, die in den letzten Jahren zu tief verzinsten. Wer zum Beispiel bei Swisslife oder der PK Tellco versichert war, erhielt ungefähr ein Drittel weniger Zins als im Mittel. Das schlägt sich am Ende 1:1 auf die Rente durch. Eine höhere Verzinsung führt dagegen zu besseren Renten. Und sie stärkt das Vertrauen der Versicherten in die Leistungsfähigkeit der 2. Säule.
Die Delegiertenversammlung des SGB fordert einen Mindestzins von 3 Prozent. Denn auch mit dem von der Kommission empfohlenen Zins bleibt der Nachholbedarf gross. Ein Mindestzins von 3 Prozent ist sozialpolitisch nötig und wirtschaftlich angemessen: die allermeisten Kassen erwarteten in den letzten Jahren eine dafür genügend hohe Rendite

