Mindestzinssatz BVG 2023

  • Berufliche Vorsorge
Vernehmlassungen

Konsultationsantwort des SGB

Der SGB spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 1.5% aus. Er stützt die Forderung auf folgende Beobachtungen:

  • Damit die goldene Regel und damit das Leistungsziel in der 2. Säule erreicht werden kann, sollte der Mindestzins mit der Teuerung mithalten. Dies ist nur möglich, wenn der Zins erhöht wird. Denn die Teuerung beträgt gemäss Prognosen 3 Prozent im aktuellen und 2 Prozent im nächsten Jahr.
  • Die risikolosen Zinsen steigen und sind aktuell höher als in den letzten acht Jahren. Die Zinswende führt mittelfristig zu einer Stabilisierung der 2. Säule. So zeigen die Schätzungen von ppcmetrics, dass die finanzielle Situation der Pensionskassen trotz der Kurseinbrüche im ersten Halbjahr 2022 grundsätzlich stabil geblieben ist. Die Obergrenze des technischen Zinssatzes gemäss FRP 4 wird diesen Herbst entsprechend substanziell steigen auf 2.5 bis
  • 3 Prozent. 
  • Die Schweizer Wirtschaft präsentiert sich nach wie vor in guter Verfassung. Die Geschäftslage ist bei der deutlichen Mehrheit der Firmen gut. Der Konjunkturausblick ist mit grösseren Unsicherheiten verbunden. Positiv ist, dass sich das Problem der Lieferengpässe etwas entschärft hat. Die Rückmeldungen aus den Firmen auf der ganzen Welt klingen entspannter. Gleichzeitig haben sich die inflationsbedingten Kaufkraftprobleme insbesondere im Ausland verschärft.

Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten schwer nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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