Mickrige Zinsen auf PK-Guthaben – Fette Margen für Banken und Versicherungen

  • Berufliche Vorsorge
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Verfasst durch Doris Bianchi, geschäftsleitende Sekretärin des SGB

Letzte Woche hat die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat empfohlen, für das Jahr 2012 den Mindestzins auf 1,5 % zu senken. Der SGB wurde in die Minderheit versetzt.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte ebenso wie weitere Arbeitnehmerverbände gefordert, den aktuellen Zins von 2% im nächsten Jahr zu halten. Der Vorschlag unterlag aber in der Kommission deutlich. Denn die versammelte Pensionskassenwelt malte den Untergang des Systems an die Wand, wenn die Pensionskassen weiterhin eine Verzinsung von 2 % auf die Altersguthaben geben müssten. Die gleichen Kreise, welche jahrelang das Hohelied auf das Kapitaldeckungsverfahren gesungen haben, werden nun zu seinem Totengräber. Denn ein Zinssatz unter 2 % ist ein fatales Zeichen für die berufliche Vorsorge.

Das kollektive Zwangssparen muss sich für die Versicherten lohnen. Bei einem Mindestzins von 1,5 % ist dies nicht der Fall. Wenn schon Jugendsparkonti höhere Zinssätze abwerfen, liegt es auf der Hand, dass das Vertrauen in die zweite Säule schwindet. Da nützt es wenig, auf die serbelnden Finanzmärkte hinzuweisen. Es grenzt an Unverschämtheit, dass erneut die Arbeitnehmenden für die Machenschaften der Finanzindustrie gerade stehen müssen. Der überbewertete Schweizer Franken bedroht die Schweizer Arbeitnehmer/innen gleich doppelt: Die Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und die Pensionskassenguthaben schwinden. Umso stossender ist daher der Umstand, dass in der Zweiten Säule die Finanzindustrie kräftig abkassiert. Eine neue Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherungen bestätigt die Befürchtungen der Gewerkschaften. Die Vermögensverwaltungskosten schlagen weit deutlicher zu Buche als bisher ausgewiesen. Rund 4 Milliarden Franken kommen nicht den Versicherten, sondern den Banken und Versicherungen zu Gute. Für sie ist das Pensionskassengeschäft dank Honoraren, Gebühren, Courtagen und Transaktionskosten höchst attraktiv. Solange diese Margen nicht gedrückt werden, dürfen die Versicherten nicht immer die Sanierungslasten tragen müssen.

Den Mindestzinssatz für das 2012 wird der Bundesrat in den nächsten Wochen festlegen. Es gilt, die Interessen der Versicherten im Auge zu behalten und die Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken. Ein Mindestzins unter 2% missachtet beides. 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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