Die OAK nimmt mit der vorliegenden Weisung eines der drängendsten Probleme im Bereich der beruflichen Vorsorge auf. Hinter einigen BVG-Sammelstiftungen verbergen sich für die Versicherten grosse Risiken. Grundsätzlich begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Stossrichtung, innerhalb der beruflichen Vorsorge umfassende Transparenz zu schaffen und wichtige «Governance»-Kriterien zu erfüllen.
Konkret ist der SGB jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Verbesserung der Governance der Sammelstiftungen nicht ausreichen, um weit verbreitete Interessenkonflikte einzuschränken. Die neu gefassten Loyalitätsbestimmungen sind zu allgemein und unpräzise. Die konkreten Gefahren der in der Praxis entstandenen BVG-Stiftungen von Versicherungsgesellschaften oder Aktiengesellschaften werden nicht genannt. In der Weisung fehlen u.E. konkrete, umsetzbare Ansätze und Massnahmen, die besonders die «Governance» von Gemeinschafts- und Sammeleinrichtungen betreffen.
Die Loyalitätsbestimmungen sollten den Versicherten die Sicherheit geben, dass ihre Vorsorgevermögen ausschliesslich gemäss dem Vorsorgezweck verwendet und Missbräuche bei der Vermögensverwaltung verhindert werden. Die Gefahr für die Entstehung von Interessenkonflikten erkennt der SGB insbesondere bei (teil-, oder (halb)autonomen sowie vollversicherten) Sammeleinrichtungen, die von Lebensversicherern gegründet wurden.
Die erarbeitete Weisung bietet bezüglich dieser drängenden Fragen der Governance keine ausreichende Antwort. Die effektiven Probleme der Interessenkonflikte bedürfen deshalb einer Präzisierung.
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