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Medienmitteilung

Pensionskassen mit rekordtiefem Mindestzinssatz

Mit dem Entscheid des Bundesrats, den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab dem 1. Januar 2017 von aktuell 1,25 auf 1 Prozent zu senken, ist dieser auf einem historischen Rekordtief angelangt.

Das spiegelt die tiefe Krise, in der sich die zweite Säule nunmehr befindet – und bedeutet für die Versicherten nichts anderes als tiefere Renten. Denn die Verzinsung des Alterssparkapitals bestimmt nebst dem Umwandlungssatz die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Wenn das angesparte Geld in den Pensionskassen immer tiefer verzinst wird, wächst das Sparkapital nicht genügend, um später daraus eine anständige Rente zu erhalten.

Die so entstehenden Rentenverluste müssen ausgeglichen werden, und dies umso dringlicher, wenn die Zinsflaute in nächster Zeit anhalten wird. Denn sonst wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus AHV und Pensionskasse "die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise" ermöglichen müssen, für immer mehr Pensionierte nicht mehr erfüllbar.

Für den Ausgleich dieser Verluste ist auf die AHV zu setzen. Sie ist von den Risiken der Kapitalanlage nicht betroffen und funktioniert nach wie vor in höchstem Mass leistungsfähig. Als ersten Schritt in der sich aufdrängenden neuen Austarierung der beiden Säulen fordert der SGB, den durch die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverlust in der Reformvorlage Altersvorsorge 2020 durch eine Verbesserung der AHV-Renten auszugleichen, so wie es der Ständerat vorgeschlagen hat.

Auskünfte:

 

  • Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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