Eigentlich sollen Versicherungen dann schützen, wenn die Not eintritt. Das soll offenbar für die Arbeitslosenversicherung nicht mehr gelten. Der Ständerat hat die Revision in der Herbstsession 09 beraten und eine ganze Menge an Leistungsverschlechterungen beschlossen, u.a. bei der Zumutbarkeit, bei den Zwischenverdiensten, bei einem neuen Verhältnis von Beitragszeit und Taggeldberechtigung. Die vorberatende Kommission des Nationalrates ist ihm auf diesem Weg gefolgt. Sie hat vor zwei Wochen gar noch eins drauf gegeben. Neu schlägt sie vor, die Taggelder der Jugendlichen zu kürzen. Statt wie bisher 400 Taggelder sollen Jugendliche unter 25 Jahren ohne Elternpflicht nur mehr 130 Taggelder zugute haben. 25- bis 30-Jährige ohne Elternpflicht sollen nur noch 260 statt ebenfalls wie heute 400 Tagegelder erhalten. SchulabgängerInnen sollen analog Ständeratsentscheid nur mehr 90 (heute: 260) Taggelder, und dies erst nach einer Wartezeit von drei Monaten, bekommen. Gleichzeitig stimmt die Kommission dem Antrag des Bundesrates zu, dass Kantone, die in besonderem Ausmass von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kein Gesuch mehr an den Bundesrat stellen können, um die maximale Entschädigungsdauer von 400 auf 520 Taggelder zu verlängern.
Was bedeuten diese Beschlüsse resp. Anträge im Klartext? Sie bedeuten, dass man die Opfer bestraft. Die Räte gehen auf die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen los. Gerade die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen werden aber im kommenden Jahr – und in weiteren Krisen wohl auch - am härtesten von zunehmender Arbeitslosigkeit getroffen sein. Eine verkehrte Therapie: diejenigen, die am meisten zu schützen wären – die Vulnerablen, wie das neudeutsch heisst – bekommen nun den härtesten Schutzabbau verschrieben.
Das ist pervers. Das wird aber nicht unbeantwortet sein. Wenn die rechtsbürgerliche Armada glaubt, ihr Revisionsschiff so voranzubringen, dann täuscht sie sich. Gegen einen solchen Kurs werden die Gewerkschaften ein Referendumsriff bauen.