Länger arbeiten und frappant mehr einzahlen? Sicher nicht!

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Verfasst durch Doris Bianchi

Altersvorsorge 2020 auf Kurs bringen

Bei der Altersvorsorge 2020 gibt es beträchtliche Differenzen zwischen einem pragmatischen Ständerat und einem ideologisch sturen Nationalrat. Anhand der drei wichtigsten Navigationspunkte: Wohin muss der Dampfer steuern, wenn er nicht Schiffbruch erleiden will?

Zwei zentrale Entscheide haben National- und Ständerat bereits gefällt, nämlich die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen auf 65 Jahre sowie die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 %. Immerhin wollen beide Kammern die durch diese Absenkung entstehenden Rentenverluste ausgleichen.

Wer rechnet, setzt auf die AHV

Der Ständerat will dies durch einen Zuschlag von 70 Franken für die künftigen AHV-Rentenbezüger/innen und eine Erhöhung des AHV-Ehepaarplafonds auf 155 %. Zudem soll auch die obligatorische berufliche Vorsorge leicht verstärkt werden und ein Besitzstand für die Übergangsgeneration eingeführt werden. Der Nationalrat will den Verlust allein innerhalb der zweiten Säule ausgleichen. Geht es nach ihm, soll künftig der gesamte Bruttolohn in der beruflichen Vorsorge versichert sein - sofern ein Jahreslohn von 21'500.- erzielt wird. Dieser vom Arbeitgeberverband ausgeheckte Vorschlag wird aber teuer. Im Jahr 2030 kostet er nach Berechnung des Bundesamtes für Sozialversicherungen 4,5 Milliarden Franken. Die entsprechende Zahl für den ständerätlichen Vorschlag: unter 3 Milliarden Franken.

Bumerang für wenig Verdienende

Mehr in die zweite Säule einzuzahlen, wäre vor allem für wenig Verdienende dornenvoll. Ein Beispiel: Agnes, 30 Jahre, Monatslohn von 3000, versichert heute 11'325 Fr. in der zweiten Säule, künftig wären es nach Nationalrat 36'000.-. Heute bezahlt Agnes monatlich 33.- an Altersgutschriften, künftig wären es 135.-, also über 100 Franken mehr. Auch das Unternehmen müsste den gleichen Mehrbetrag stemmen. Das schenkt ein.

Fazit: die Nettolöhne sinken, bei tiefen Löhnen wird die Existenzsicherung wieder schwieriger. Die Erfolge der gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagnen wären in vielen Fällen auf einen Schlag weggefressen. Ausserdem ist zu erwarten, dass viele Firmen Teilzeitpensen nur bis zu 21'150.-, dem Betrag der BVG-Eintrittsschwelle, anbieten werden. Denn so können sie ihrerseits der happigen Erhöhung der Beiträge entgehen.

Der Ständerat will den AHV-Zuschlag durch eine Erhöhung der Lohnprozente um je 0.15 % finanzieren. Agnes und ihre Firma hätten in diesem Modell also nur je 4,5 Franken mehr pro Monat zu zahlen. Aber auch bei mittleren Löhnen zeigt sich das Modell des Ständerats als viel leistungsfähiger. Nehmen wir Manuel, 30 Jahre, Jahreslohn 70'000.-. Mit der Ständeratslösung müsste er jährlich 472.- mehr bezahlen, mit derjenigen des Nationalrats 3229.-. Die Zahlen sprechen also eine deutliche Sprache. Und erklären, warum auch der Gewerbeverband von diesem Vorschlag der grossen Kammer nichts wissen will.

Kein Automatismus für Rentenalter 67

Der vom Nationalrat beschlossene Automatismus für Rentenalter 67 hat in dieser Vorlage nichts verloren. Die grosse Kammer will der AHV die nötigen und verkraftbaren zusätzlichen Mittel verweigern und die AHV in den Würgegriff nehmen, um so ein höheres Rentenalter zu erzwingen. Und dies in einer Zeit, in der kaum ein Unternehmen über 65-Jährige beschäftigen will. Dieser technokratische Automatismus muss weg, auch wenn er in einer separaten Vorlage geregelt wird, über die dann auch separat abgestimmt würde.

Mehrwertsteuer: keine Erpressung durch die Hintertür

Der SGB hat es nie geleugnet: Jetzt gehen die Baby-Boomer-Generation in Pension, und das kostet, wenigstens vorübergehend, etwas. Deshalb ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuerabgabe um 1 % nötig. So hat der Ständerat beschlossen. Der Nationalrat hat sich bloss für 0,6 % ausgesprochen. Seine Absicht ist klar: Die AHV soll ins Defizit getrieben werden, damit Rentenalter 67 durchgesetzt werden kann.

Einsicht zeigen, korrigieren

Ein Ausgleich der beschlossenen Rentenabsenkungen in der zweiten Säule durch einen AHV-Zuschlag, die Beerdigung von Rentenalter 67, eine ausreichende Finanzierung der AHV: das sind zusammenfassend die drei Schlüssel, die der Vorlage ein gewisses Mass an Ausgewogenheit garantieren. Der Nationalrat will, dass wir für die gleichen Altersleistungen mehr einzahlen und länger arbeiten sollen. Einsicht zeigen und seine Haltung korrigieren, wäre da ein Zeichen von spätem Gespür und praktischer Intelligenz. Noch ist es nicht zu spät dafür...

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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