Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat das Referendum zu den gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Versicherten unterstützt und die Schaffung unverhältnismässiger Befugnisse für private Observationen kritisiert, aber auch die unpräzise Formulierung des Gesetzesartikels. Letztere war bereits im Abstimmungskampf zentraler Gegenstand der Debatte und wird nun leider auch bei der Umsetzung viel zu viel Raum für unterschiedliche Interpretationen lassen.
Es wäre daher nicht nur zu begrüssen, sondern eigentlich zu erwarten gewesen, dass die Revision des ATSV auch zum Anlass dafür genommen worden wäre, endlich mehr Rechtssicherheit über die Anwendung des Observationsartikels zu schaffen. Insbesondere hätte der unbestimmte Rechtsbegriff der "allgemein zugänglichen Orte" klar definiert und die zugelassenen "technischen Instrumente" präzise und abschliessend aufgelistet werden sollen.
Weitere Hinweise des SGB finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort zur Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) - Observation (s.u.).