Krankenkassenprämien: Maximal 10 % des Einkommens!

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Medienmitteilung

SGB verlangt schweizweites Sozialziel

Erneut steigen die Krankenkassenprämien nächstes Jahr im Schnitt um 4,5 %. Viele Haushalte können diese erdrückende Belastung nicht mehr stemmen. Deshalb fordert der SGB ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Die Krankenkassenprämien sollen maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen.

Nächstes Jahr werden die Krankenkassenprämien erneut um durchschnittlich 4,5 % ansteigen. Seit 1997 haben sie sich praktisch verdoppelt. Die Haushalte werden heute je nach Kanton und Grösse mit 14 bis 16 Prozent belastet. Das zeigt, dass die seinerzeit eingeführte Prämienverbilligung das unsoziale Kopfprämiensystem nur sehr schwach korrigiert. Das damalige Sozialziel, dass niemand für die Krankenkassenprämie mehr als 8 Prozent seines Einkommens bezahlen soll, ist bei weitem verfehlt.

Schuld daran sind die anhaltenden Sparprogramme von Bund und Kantonen, bei denen auch die Prämienverbilligung gekürzt wird. Öl ins Feuer dieser Entwicklung giessen werden die Unternehmenssteuerreform III und die geplante Revision der Ergänzungsleistungen, bei welcher die EL-Bezüger/innen eine viel tiefere Rückerstattung der Krankenkassenprämien hinnehmen sollen.

Der SGB fordert dringend eine Korrektur dieser für immer mehr Haushalte bedrohlichen Entwicklung. Er verlangt ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Dieses hat festzulegen, dass die Krankenkassenprämien maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen dürfen.

Auskunft
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss

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