Der Ständerat ist heute einen weiteren Schritt auf den Nationalrat zugegangen, indem er den Interventionsmechanismus gestrichen und den reduzierten Mehrwertsteuersatz nicht erhöht hat. Die moderate Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren, ist sozial ausgewogen, dauerhaft und ausreichend. Bereits in der Vernehmlassung befürwortete eine Mehrheit der Kantone und Tieflohnbranchen eine Mischfinanzierung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass der Nationalrat der Mischfinanzierung zustimmt und damit Verantwortung für eine mehrheitsfähige und sozial ausgewogene Finanzierung übernimmt.
Höhere Lohnbeiträge sind sozial gerecht und wirtschaftlich tragbar: Für die Arbeitnehmenden steht den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen heute sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.
In der Vernehmlassung sprachen sich 21 Kantone und die Branchenverbände aus den Tieflohnsektoren für eine Mischfinanzierung aus. Das zeigt, dass die Mischfinanzierung für grosse Teile der Wirtschaft – d.h. für die Arbeitnehmenden und die Unternehmen – ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis aufweist.
Findet das Parlament keine Lösung, muss der Bund mit den allgemeinen Bundesmitteln einspringen. Denn laut Bundesverfassung kann der Bund bis zur Hälfte der AHV-Ausgaben übernehmen, im Moment ist es rund ein Fünftel. Der SGB fordert deshalb den Nationalrat auf, Verantwortung für eine mehrheitsfähige und sozial ausgewogene Finanzierung zu übernehmen und der Mischfinanzierung zuzustimmen.

