Kommission blind gegen zunehmende Armut

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Medienmitteilung
Verfasst durch Doris Bianchi

SGK will Mietzinsmaxima bei den EL nicht erhöhen

Der heutige Entscheid der nationalrätlichen Kommission SGK, die Erhöhung der bei Ergänzungsleitungen (EL) anrechenbaren Mietzinsmaxima zu sistieren und erst bei der Behandlung des Ergänzungsleistungsgesetzes zu behandeln, ist ein Schlag ins Gesicht von Tausenden von Senior/innen und Menschen mit Behinderung. Betroffen sind Menschen, die sich die Erfüllung unmittelbarster Bedürfnisse vom Mund absparen müssen.

Die für die EL anrechenbaren Mietzinsmaxima sind heute viel zu tief. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Genf oder im Haslital wohnen. Zum letzten Mal sind diese Maxima im Jahr 2001 angepasst worden. Seither sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt somit immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen sich diese Kosten beim Essen, bei den Kleidern oder der Mobilität absparen. Ihre Existenzsicherung ist gefährdet.

Der heutige Entscheid des Hinauszögerns ist ein Skandal. Es wird Jahre dauern, bis die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes abgeschlossen sein wird. Eine bürgerliche Mehrheit, blind für das Elend des Alltags, hat diese unnötige Verlängerung einer Misere zu verantworten.

Der Entscheid zeigt zudem geradezu lehrbuchhaft, wie nötig gute AHV-Renten sind, um Altersarmut zu bekämpfen. Das einzige im Raum stehende Projekt für bessere AHV-Renten und damit eine effiziente Bekämpfung von Altersarmut ist die Volksinitiative AHVplus der Gewerkschaften, über die im Herbst abgestimmt werden dürfte.

Auskünfte
  • Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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