SGB-NL: Edith Graf, warum sollen wir am 17. Mai Ja stimmen zu diesem Verfassungsartikel?
EG: Als Gewerkschafter/innen setzen wir uns ja immer für die Schwächeren in der Gesellschaft ein. Bei der Komplementärmedizin geht es genau auch darum. Die Komplementärmedizin wird heute immer mehr an den Rand gedrängt, obwohl sie eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ist. Deshalb ist es gut, wenn die Verfassung bestimmt, dass sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Kompetenzen auch für die Komplementärmedizin einsetzen.
Im Unterschied zur zurückgezogenen Volksinitiative ist nun aber der Gegenvorschlag, über den wir abstimmen, offen formuliert. Das Parlament hat freie Hand bei der Umsetzung. War es nicht ein Fehler, die Initiative zurückzuziehen?
78 % der Parlamentarier/innen haben dem Gegenvorschlag zugestimmt. Was ist die Differenz zwischen diesem und der zurückgezogenen Volksinitiative? Gestrichen worden ist das Wort „umfassend“. Aber Bund und Kantone müssen bei einem Ja für die Berücksichtigung sorgen. Klar ist – wie bei so vielen Abstimmungen – dass die eigentliche Arbeit erst nach der Abstimmung beginnt. Klar ist ebenso, dass wir uns in der parlamentarischen Debatte für eine effiziente Umsetzung engagieren werden. Ich habe deshalb mit Ständerat Rolf Büttiker zusammen eine parlamentarische Gruppe „Komplementärmedizin“ gegründet. Sie wird sich dafür verwenden, dass die Verfassungsbestimmung gesetzlich korrekt umgesetzt wird.
Aber wenn viel Neues in die Grundversicherung kommt, dann gibt’s doch auch eine neue Kostenwelle?
Ganz im Gegenteil. Ein Ja am 17. Mai wird helfen, Kosten zu sparen. Zentral ist, dass in die Grundversicherung nur jene 5 Methoden aufgenommen werden, die dies zuvor schon einmal waren. Kommt dazu, dass aus der Grundversicherung nur bezahlt wird, wenn die Behandlung durch Ärzt/innen mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Es handelt sich also nicht um eine Mengenausweitung, sondern darum, dass Patient und Arzt gemeinsam bestimmen, ob sie bei der Diagnose X eine herkömmliche oder eine komplementäre Methode anwenden wollen. Eine Auswertung aus dem Jahre 2004 – damals waren die 5 komplementären Methoden noch provisorisch in der Grundversicherung – hat ergeben, dass die Komplementärmedizin gerade mal 30 Rappen – ich wiederhole: 30 Rappen! – der Prämien ausgemacht hat. Wichtig ist: alles was von therapeutischer Seite angeboten wird, etwa Shiatsu oder Fussreflexzonenmassagen, fällt weiterhin in den Bereich der Zusatzversicherungen.
Keine Parole gefasst hat der SGB zur zweiten eidgenössischen Vorlage, den biometrischen Pässen.