Nach den eidgenössischen Wahlen war es kurzzeitig etwas stiller um sie geworden. Nun hat die Krankenkassenlobby in einer «Nacht- und Nebelaktion» in der Gesundheitskommission des Nationalrats wieder eindrücklich auf sich aufmerksam gemacht: Die Kommission hat in ihrer letzten Sitzung einem FDP-Antrag zugestimmt, der es den Krankenkassen per Gesetz ganz offiziell erlauben würde, in der Grundversicherung Gewinne zu erzielen, das heisst: Prämiengelder in die eigene Tasche zu stecken.
Konkret besagt der Gesetzesartikel, dass Versicherer, die mit Leistungserbringern (Spitälern, Arztpraxen etc.) Preise vereinbaren, welche unter den offiziell ausgehandelten Tarifen liegen, 25 Prozent der dadurch erzielten Kosteneinsparungen «zur freien Verfügung» hätten. Das ist absolut inakzeptabel, denn in einer Sozialversicherung dürfen selbstverständlich keine Gewinne erzielt werden. Und so steht es auch im aktuellen Gesetz – klipp und klar. Man stelle sich vor, die AHV würde aufgrund einer Reduktion des Brotpreises einen Teil der Renten zurückbehalten und damit z. B. dem eigenen Kader grosszügige Lohnerhöhungen gewähren! Ja, das klingt wie an den Haaren herbeigezogen.
Der Angriff auf das Gewinnerzielungsverbot im KVG muss also unbedingt gestoppt werden – und zwar bereits vom Parlament in der kommenden Wintersession. Es ist schliesslich schon stossend genug, dass in den Zusatzversicherungen Jahr für Jahr horrende Gewinne erzielt werden. Denn auch das ist nicht einfach ein Gebot der Wirtschaftsfreiheit: Jeder Franken Gewinn, der mit Zusatzversicherungen erzielt wird, muss auch teilweise durch Prämiengelder aus der Grundversicherung bezahlt werden. Denn der Grossteil der medizinischen Kosten einer privatversicherten Person wird von der Grundversicherung übernommen. Auch damit muss endlich Schluss sein!
Doch damit nicht genug. Ginge es nach der FDP, sollten die restlichen 75 Prozent der erzielten Kosteneinsparungen z. B. für die Erhöhung der Reserven eingesetzt werden. Ausgerechnet! Vor einigen Wochen wurde publik, dass die Krankenkassen – trotz Pandemie – auf einem Berg von über 11 Milliarden Franken Reserven sitzen. Diese Gelder sind nichts anderes als die zu hohen Kopfprämien der Vergangenheit! Die Prämienlast der Haushalte wird in der Schweiz aber immer unerträglicher und die Kaufkraftprobleme nehmen – gerade in der momentanen Wirtschaftskrise –entsprechend zu. Deshalb fordert der SGB, dass mindestens die Hälfte dieser 11 Milliarden sofort an die Bevölkerung zurückbezahlt wird. Und ganz sicher sollen nicht noch mehr Reserven angehäuft werden, wie dies die FDP in der Gesundheitskommission forderte.