Der Bundesrat hat heute entschieden, den BVG-Mindestzins bei tiefen 1.25 % zu belassen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen mutlosen Entscheid. Nötig wäre angesichts der hohen Anlageerträge und prall geäufneten Reserven der Pensionskassen ein höherer Mindestzins – denn nur so kann garantiert werden, dass die höheren Altersguthaben bei den Arbeitnehmenden ankommen.
Die Pensionskassen haben historisch hohe Reserven aufgebaut. Nachdem sie bereits im letzten Jahr Renditen von knapp 7 Prozent erzielten, läuft auch das laufende Jahr sehr gut: viele haben bislang schon bis zu 5 Prozent erwirtschaftet, womit der Mindestzins fast dreimal tiefer als die bislang erwirtschaftete Rendite ist. Die guten Renditen der letzten Jahre anerkennt auch der Bundesrat. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist folglich sehr gut. Der Bundesrat hat es verpasst, diese Entwicklung zu berücksichtigen – und das, obwohl selbst die vorberatende BVG-Kommission vor drei Monaten schon betont hatte, dass viele Kriterien für eine Anhebung des Mindestzinses sprechen – und die Anlageerträge seither weiter angestiegen sind.
Dies ist unverständlich für die Versicherten. Der Mindestzins lag im Durchschnitt der letzten Jahre tiefer als die Teuerung, damit ist nicht einmal der Werterhalt des Kapitals für die Versicherten garantiert. Auch mit der Lohnentwicklung hält der Mindestzins nicht mit. Mit dieser Mindestzinspolitik höhlt der Bundesrat den gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmenden stetig aus. Dies ist fatal. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Stiftungsräte ihre Verantwortung übernehmen, und sich für höhere Verzinsungen und damit auch höhere Renten einsetzen.

