Gemäss dem Vernehmlassungsbericht zum neu vorgeschlagenen Aufsichtsgesetz hat sich das System der sozialen Krankenversicherung bisher bewährt. Gerade mal drei Krankenkassen seien seit 1996 zahlungsunfähig geworden. Der Insolvenzfonds hätte dabei die Kosten für die gesetzlichen Leistungen übernommen. Trotzdem hält der Bericht die Instrumente des KVG in einem „Krisenfall“ für ungenügend: Die Insolvenz einer mittleren oder einer grossen Krankenkasse könne das gesamte Krankenversicherungssystems gefährden.
Blanko-Vollmacht
Zum Schutz des Systems der sozialen Krankenversicherung und damit auch zum Schutz der Versicherten wird eine Kompetenzzuweisung an den Bundesrat vorgeschlagen. Wenn er das System als gefährdet erachtet, könnte dieser neu die Leistungen der Grundversicherung durch Verordnung einschränken oder streichen. Er könnte auch die Tarife senken und die Kostenbeteiligung der Versicherten erhöhen. Diese Massnahmen stünden dem Bundesrat bei Bedarf sofort zur Verfügung. Es wäre ihm allein überlassen, welche Massnahme bzw. welche Kombination von möglichen Massnahmen er jeweils ergreifen würde.
Inakzeptabel
Der Bundesrat könnte solche massive Massnahmen, welche die Patientinnen und Patienten und auch die Leistungserbringer sehr hart treffen könnten, ohne grosse Barrieren, quasi putschartig, beschliessen. Es würde gemäss Entwurf reichen, dass er „das System der sozialen Krankenversicherung“ als gefährdet erachtet. Das ist inakzeptabel. Massnahmen, die derart tief vom Gesetz abweichen, bedürfen einer breiten Abstützung. Das Parlament muss Alternativen prüfen und beschliessen können. Kommt dazu: Diese Generalvollmacht könnte Schule machen – „Krisen“ in anderen Sozialversicherungen ermöglichten dann ebenfalls einen bundesrätlichen Alleingang. Die Vernehmlassungsantwort des SGB ist deshalb ein unmissverständliches Nein! Das sehen übrigens auch die Kantone so.