Der SGB lehnt die von der Ständeratskommission vorgelegten Eckwerte der Reform AHV21 klar ab. Anstatt sich der realen Problematik der tiefen AHV-Renten anzunehmen, setzt die SGK-S weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Doch Frauen sind bereits heute in der Altersvorsorge stark benachteiligt. Eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist für den SGB deshalb ein klares Tabu.
Der SGB ist überzeugt: eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV kann nur gelingen, wenn sie die Rentenhöhe als Ausgangspunkt nimmt. Seit über 40 Jahren hat es keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten und Mieten. Gleichzeitig befinden sich die Renten aus der Pensionskasse seit Jahren im Sturzflug und drohen weiter zu sinken. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig.
Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Anfangs dieser Woche haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Die bürgerliche Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission verschliesst die Augen vor dieser Realität. Im Gegenteil verschlechtert ihr Vorschlag die bereits heute völlig ungenügende Rentensituation der Frauen nochmals. Mit der vorgesehenen Erhöhung des Frauenrentenalters verlieren die Frauen bis Ende des Jahrzehnts 8.8 Mrd. Franken an Rentenleistungen. Es geht nicht an, dass diese Reform jene bezahlen sollen, die bereits heute am Schlechtesten gestellt sind. Der SGB wird alles daran setzen, diese inakzeptable Entwicklung im Parlament zu verhindern.