Kein Erbarmen für Ausgesteuerte kurz vor Pensionierung

  • Berufliche Vorsorge
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Verfasst durch Jasmin Aregger, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SGB

Der Ständerat lehnte in der Herbstsession klar ab, was die Waadtländer diesen Frühling deutlich angenommen haben: eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose. Trotz Handlungsbedarf.

Die Waadtländer Lösung, welche diesen Oktober eingeführt wird, sieht vor, dass Frauen und Männer mit bescheidenem Vermögen eine Überbrückungsrente beziehen können – wenn sie noch maximal zwei Jahre von ihrer Pensionierung entfernt sind und keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosenunterstützung haben. Diese Überbrückungsrente erhalten sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.

Im Ständerat verlangte Géraldine Savary bloss, Notwendigkeit und Machbarkeit einer solchen Massnahme zu prüfen. Doch ihr Antrag scheiterte klar.

Dabei ist es statistisch bewiesen: Einmal arbeitslos ist es für Männer und Frauen um die 60 schwierig, sich wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je nachdem mit welcher Regelmässigkeit sie in die Arbeitslosenkasse einzahlen konnten, dauert es mehr oder weniger lange, bis das RAV den Hahn zudreht und die Taggelder einstellt. Doch was dann? Was, wenn man nach einem oder sogar zweieinhalb Jahren, in denen man eine Bewerbung nach der anderen verfasst und fleissig Weiterbildungskurse besucht hat, immer noch ohne Stelle dasteht und bis zur ordentlichen Rente noch ein bis zwei Jahre fehlen? Dann wird es teuer und bitter. Die Anzahl unfreiwilliger Pensionierungen[1] und die steigende Quote der Sozialhilfebeziehenden in dieser Altersklasse belegen dies[2].

Der Ausweg Frühpensionierung erscheint vielleicht zunächst gar nicht so abwegig. Doch eine solche ist ohne angespartes Rentenkapital vor allem mit einem verbunden: mit deutlichen Rentenkürzungen – und das lebenslang. 6.8 bzw. sogar 13.6 Prozent der Rente werden bei einem Vorbezug von 1 bzw. 2 Jahren vom ursprünglichen Betrag abgezogen. Und das bei AHV-Renten, die heute schon kaum die Existenz sichern. Für jene, die sowieso nie die Aussicht auf ein fettes Polster im Alter hatten, bedeutet dies eine schmerzliche Einbusse.

Der Gang zum Sozialamt verhindert nur im Ausnahmefall, dass die Renten vorzeitig angetastet werden. Ein Anspruch besteht nur für die Ärmsten unter den Ausgesteuerten. Denn grundsätzlich gilt, dass die Leistungen der Beruflichen Vorsorge, der dritten Säule oder einer Lebensversicherung der freien Vorsorge im Budget der unterstützten Person verrechnet werden. Die Sozialämter halten in der Regel auch zu einem Vorbezug der AHV-Rente an.

Hier hätte eine Überbrückungsrente nach dem Waadtländer Modell für ältere, ausgesteuerte Arbeitslose Abhilfe gebracht. Sie hätte verhindert, dass Leute, die Jahrzehnte lang fleissig und gewissenhaft gearbeitet und gespart haben, ohne eigenes Verschulden unwürdig und finanziell bestraft aus dem Erwerbsleben entlassen werden.

Immerhin bewiesen die Parlamentarier in dieser Session mehr Vernunft bei der Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetztes, wo neu die über 55-Jährigen für einen Anspruch auf die maximalen 520 Taggelder innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während 22 anstatt 24 Monaten Beiträge leisten müssen.

 


[1] 2008 gab laut Bundesamt für Statistik über ein Viertel der Frühpensionierten an, eher unfreiwillig in Rente gegangen zu sein.

[2] Die Sozialhilfequote in der Altersklasse der 56-64 Jährigen  stieg als einzige stetig zw. 2005 bis 2009.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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