Durch hohe Inflation und steigende Krankenkassenprämien geraten Arbeitnehmende und RentnerInnen unter Druck. Ohne Gegenmassnahmen drohen massive Kaufkraftverluste. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist daher erleichtert, dass der Ständert dem Nationalrat gefolgt ist und einen vollen Teuerungsausgleich der AHV-Renten unterstützt. Dieser Entscheid ist bitter nötig und wird sich auch positiv auf BezügerInnen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen auswirken. Jetzt muss der Bundesrat für eine rasche Umsetzung sorgen.
Völlig unverständlich ist hingegen, dass der Ständerat den dringend nötigen Entscheid zur temporären Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent durch eine Rückweisung an die zuständige Kommission vertagt hat. Dies nota bene im vollen Wissen darum, dass das BAG morgen eine massive Prämiensteigerung für das nächste Jahr bekanntgeben wird. Dies ist völlig unverständlich und verkennt die Lebensrealität der Bevölkerung. Nun muss alles daran gesetzt werden, dass die entsprechende Motion wenigstens in der Wintersession beschlossen und danach zügig umgesetzt werden kann.
Dennoch ist erfreulich, dass das Parlament im heutigen Kontext wenigstens bei der AHV Verantwortung übernimmt und sich fähig zeigt, richtig und schnell zu handeln. Nun ist der Bundesrat gefragt: Er muss rasch die nötigen Anpassungen vorbereiten und wo nötig dem Parlament noch dieses Jahr vorlegen, im Hinblick auf eine Inkraftsetzung auf 2023.