Jetzt ein neues Leistungsziel in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen!

  • Berufliche Vorsorge
Artikel
Verfasst durch Paul Rechsteiner, SGB-Präsident

Noch nie in der jüngeren Schweizer Geschichte ist eine Sozialabbauvorlage so deutlich verworfen worden. Das Resultat ist ein Signal dafür, grundsätzlich mit der bisher dominierenden Sicht zu brechen, wonach die Altersvorsorge nur als ein Sanierungsfall zu betrachten ist. Deshalb fordern die Gewerkschaften verbesserte Leistungsziele in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen.

Mit der Vorlage für die Rentensenkung bei den Pensionskassen haben der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien auf Druck  der Versicherungskonzerne und der Wirtschaftsverbände erstmals versucht, die Leistungen der schweizerischen Sozialversicherungen auf breiter  Front  abzubauen. Sie sind damit kolossal gescheitert. Die Bürgerinnen und Bürger haben dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie sich die Renten und die damit verbundene soziale Sicherheit, die ihnen versprochen worden sind und für die sie bezahlt haben und bezahlen, nicht  wegnehmen lassen. 

Das Abstimmungsergebnis bedeutet erstens, dass die derzeit im Parlament aufgegleisten Vorlagen zum Sozialabbau, sei es bei der AHV, bei der Arbeitslosenversicherung oder bei der Unfallversicherung, gestoppt werden müssen. Geschieht dies nicht im Parlament, so werden die Gewerkschaften sie mit dem Referendum bekämpfen. Die Leute haben genug davon, dass die Boni und Profite geschützt werden, während die soziale Sicherheit verschlechtert werden soll. 

Zweitens müssen jetzt die überfälligen Reformen in der zweiten Säule umgesetzt werden, die von der Versicherungslobby seit Jahr und Tag hintertrieben werden. Das gilt für die zu hohen Verwaltungskosten und Risikoprämien ebenso wie für die gesetzwidrige Gewinnabführung an die Versicherungskonzerne. Die Sozialversicherungen sind nicht dafür da, dass mit ihnen Profite gemacht werden können. Das bedeutet auch, dass bei der Aufsicht (insbesondere der Finma, früher Bundesamt für Privatversicherungen) ausgemistet werden muss. Diese hat bisher die Missbräuche der Versicherungskonzerne stets abgenickt und verteidigt, statt die Interessen der Versicherten zu wahren. Und endlich muss mit der gesetzlichen Parität in der beruflichen Vorsorge auch in der Praxis ernst gemacht werden. Einerseits heisst das, dass eine wirkliche Parität, die diesen Namen verdient, und eine entsprechende Vertretung der Arbeitnehmer auch bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherer realisiert werden muss. Andererseits braucht es endlich einen wirksamen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmervertreter bei den Pensionskassen, die ja die Interessen der Belegschaft zu wahren haben.

Drittens und vor allem aber muss das Leistungsziel in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen neu formuliert werden. Seit das sogenannte Dreisäulenprinzip in der Verfassung verankert worden ist (1972), gilt der Verfassungsgrundsatz, dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten muss (Art. 113 Abs. 2 Bst. a BV). Das bedeutet nichts anderes, als dass man von den Renten der ersten und der zweiten Säule auch nach dem Eintritt ins Rentenalter anständig und in Würde weiterleben können soll. Dieser Verfassungsgrundsatz ist noch heute zeitgemäss,  unmissverständlich und klar.

Überholt und nicht mehr haltbar ist aber, dass seinerzeit - vor dreissig bis vierzig Jahren - angenommen wurde, dieses Verfassungsziel der angemessenen Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Rentenalter könne mit einem Leistungsziel von etwa 60% des letzten Einkommens erreicht werden. Das hat der hinter uns liegende Abstimmungskampf wiederum drastisch deutlich gemacht. Während man mit 60% von 10‘000 Franken im Monat den Lebensstandard nach dem Eintritt ins Pensionsalter halten kann, gilt das für 60% von 5‘000 Franken im Monat nicht mehr. Ein Leistungsziel, das bei einem Erwerbseinkommen von 5'000 Franken nur zu 3‘000 Franken Renteneinkommen führt, verletzt die Verfassung, weil damit das Leben nicht in gewohnter Weise fortgesetzt werden kann. Die 60% sind bei den kleineren und mittleren Einkommen deshalb heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann.

Das Leistungsziel der Altersvorsorge aus der ersten und zweiten Säule muss deshalb neu formuliert werden. Wir schlagen folgende neue Leistungsziele (so genannte Ersatzquoten vom Erwerbseinkommen) für die Renten aus der ersten und zweiten Säule vor:

  • bei Einkommen bis 5‘000 Franken 80%
  • bei Einkommen bis zu 7‘000 Franken 70%
  • bei höheren Einkommen 60%.

Diese neuen Leistungsziele entsprechen nicht nur der Lebensrealität. Sie folgen auch aus dem Verfassungsauftrag von Art. 113 BV (wie übrigens auch jenem der Menschenwürde, Art. 7 BV). Das Recht auf ein Alter in Würde ist eine der grossen Errungenschaften der Zivilisation, konkretisiert im Sozialstaat. Wer ein Erwerbseinkommen von 5'000 Franken erzielt, der braucht für ein anständiges Leben im Rentenalter und für die „Fortsetzung seines gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ein Renteneinkommen von 4'000 Franken. Das Leistungsziel von 60% für Erwerbseinkommen in dieser Höhe ist lebensfremd.

Politisch bedeutet das erstens, dass es weder bei den AHV-Renten noch bei den Renten der Pensionskassen im BVG-Obligatorium (das Obligatorium umfasst Jahreseinkommen bis 82‘000 Franken) Abstriche oder Rentensenkungen erträgt. Das hat das Ergebnis der Volksabstimmung klar gemacht. Und politisch heisst das zweitens, dass dort, wo diese Leistungsziele nicht erreicht werden, wieder Rentenverbesserungen nötig werden. Denn an Wert verloren haben in den letzten Jahren nicht nur die Renten der Pensionskassen, die seit längerem nicht mehr an die Teuerung angepasst werden. Auch die AHV-Renten sind seit der Einführung des sogenannten Mischindexes (1980) um rund 6% hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben. 

Die Abstimmung über den Rentenklau bei den Pensionskassen vom 7. März 2010 markiert eine Zäsur in der Politik der Altersvorsorge. Zum ersten Mal kam es zu einer Volksabstimmung, welche direkt und konkret die Höhe der Altersrenten der grossen Mehrheit der Erwerbstätigen anvisierte. Das Resultat bestätigt eindrücklich die Vorsorgeziele der Verfassung. Diese müssen ausgehend von den heutigen Realitäten konkret neu formuliert und realisiert werden. Deshalb braucht es nach den verlorenen fünfzehn neoliberalen Jahren einen Neustart in der Politik der Altersvorsorge mit sozialer Zielsetzung, so wie er 1948 (Schaffung der AHV) und 1972 (Dreisäulenprinzip) in Angriff genommen wurde.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
Top