Jetzt der endgültige Todesstoss

  • Unfallversicherung
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Verfasst durch Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB

In der Frühjahrssession wird der Ständerat als Zweitrat über das Schicksal der UVG Revision entscheiden. Wenn Vernunft noch etwas gelten soll, bleibt der kleinen Kammer keine Wahl: Die unsägliche Revision muss an den Absender zurück.

Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat im Jahr 2008 dem Parlament eine Vorlage über die Umgestaltung der Unfallversicherung unterbreitet. In der vorberatenden Kommission des Nationalrates drückte die Lobby der Privatversicherer rücksichtslos ihre eigenen Interessen durch. Resultat: eine gut funktionierende, finanziell stabile Sozialversicherung hätte demontiert und daraus ein Profitcenter für die Privatversicherer gemacht werden sollen. Für die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte dies mehr Kosten für weniger Leistungen zur Folge gehabt. Dank einer Allianz der Vernunft zwischen den Sozialpartnern (SGB, Baumeisterverband, Gewerbeverband) und einer dezidierten, öffentlichen Vorgehensweise besann sich der Nationalrat im Plenum eines Besseren. Er wies die Vorlage im letzten Herbst an den Bundesrat zurück.

Keine geschmuggelten Leistungskürzungen

Die vorberatende Kommission des Ständerates hat im Januar dieses Jahres ebenfalls die Mangelhaftigkeit dieser Revision anerkannt und empfiehlt ihrem Rat ebenfalls die Rückweisung. Damit wäre die Revision in dieser Form vom Tisch. Aber die Revisionsgelüste bleiben. Unter Form einer technischen Revision sollen unbestrittene Punkte angegangen werden. Die Gefahr bleibt jedoch, dass auch materielle Aspekte – etwa die Kürzung von Unfallrenten im Pensionsalter – reingeschmuggelt werden. Der SGB wird die Vorarbeiten daher genau verfolgen und wird sich aktiv ins Spiel bringen, wenn Leistungskürzungen anstehen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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