Die „Soziale Einheitskrankenkasse“ bringt folgende Verbesserungen:
- Es gibt neu für die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine gemeinsame Krankenkasse - die sogenannte „Soziale Einheitskrankenkasse“ - statt gegen 100 verschiedene Krankenkassen (2004: 98 Krankenkassen).
- Es wird der Grundsatz festgelegt, dass die Prämien der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten zu entsprechen haben. Ein Gesetz regelt später die konkrete Umsetzung dieses Finanzierungsgrundsatzes.
- Neu sind in den Gremien der Sozialen Einheitskrankenkasse (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat) sowohl die Behörden, die Leistungserbringer und die Interessenvertretung der Versicherten mit jeweils gleich vielen Personen vertreten.
Bewährtes im Gesundheitswesen wird beibehalten, nötige Reformen werden angegangen.