Ja zur IV-Zusatzfinanzierung

  • Invalidenversicherung
Artikel
Verfasst durch Ewald Ackermann

Jeder Mensch kann behindert werden. Plötzlich, ohne Ort noch Stunde zu kennen. Bei allem persönlichen Leid: dass es dann wenigstens eine Versicherung gibt, die das blanke wirtschaftliche Elend lindert, ist eine zentrale Errungenschaft des modernen Sozialstaates. Und die gilt es zu bewahren – auch durch eine solide Finanzierung.

Seit der Krise der 90er Jahre ist die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz in eine immer tiefere Verschuldung geraten. Wieso? Auf der einen Seite haben sich die Betriebe gesund saniert. Die Restrukturierungen folgten sich wie Wellen in der Flut. Auf der Strecke blieben vor allem gesundheitlich angeschlagene Personen mit eingeschränkter Leistungskraft. Sie wurden in die IV abgeschoben, die als weitmaschiges Auffangnetz diese betriebliche Rationalisierung abzusichern hatte. Gleichzeitig schob die Politik die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung der IV wie eine heisse Kartoffel vor sich her. Und die SVP konnte in dieser Situation ihre verdrehte Hetzkampagne starten, als Basis zu einem Angriff auf die Leistungen der IV, der in seiner ganzen Breite wohl erst noch erfolgen wird. Resultat dieser Prozesse und Kalküle: Die Schulden der IV bei der AHV betragen nunmehr bereits 13 Milliarden Franken. Und je mehr sie wachsen sollten, umso mehr werden jene Kräfte Oberwasser kriegen, die mit grosser Keule auf die IV einschlagen wollen.

Die auf sieben Jahre befristete Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze ist ein Kompromiss. Wie üblich bei einem Kompromiss: alle Seiten, die an einer nachhaltigen Finanzierung interessiert sind, mussten Federn lassen. Und es liegt keine bessere Lösung in der Luft, die auf eine mehrheitsfähige Unterstützung hoffen liesse. Realistisch gibt es entweder diese Lösung oder auf längere Zeit keine.

Immerhin belastet die Mehrwertsteuer die ganze Bevölkerung und nicht nur die Erwerbstätigen. Zudem ist deren Erhöhung mit 0,4% resp. mit 0,1 % für Güter des täglichen Bedarfs moderat ausgefallen. Diese Satzerhöhung wird die Preisspirale nicht asozial in die Höhe treiben. Und schliesslich ist der Preis am Gegenwert zu messen: an einer effizienten Unterstützung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. 

Abgesehen davon, dass sich auch für die AHV wegen der Bildung eines selbständigen IV-Ausgleichsfonds und der Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund ein Ja als positiv erweisen wird: diese Sanierung der IV ist jetzt nötig, weil sonst, wie der Bundesrat selbst im Abstimmungsbüchlein droht, „einschneidende Massnahmen, die bis zu einer beträchtlichen Kürzung der Renten gehen könnten“ bevorstünden. Das kann bei allen Betroffenen sehr rasch existenziell werden. Und niemand weiss heute, ob er morgen nicht auch ein Betroffener sein wird.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
Top