IV-Zusatzfinanzierung: Ein dringend nötiger Schritt für die IV – und die AHV

  • Invalidenversicherung
Medienmitteilung
Verfasst durch Paul Rechsteiner

Die Invalidenversicherung ist eine der zentralen Sozialversicherungen der Schweiz (wie im übrigen jedes auch nur einigermassen entwickelten Staates). Sie deckt ein elementares Risiko ab, das jede und jeden treffen kann. Das Invaliditätsrisiko gehört zu den grossen individuellen Katastrophenfällen, die Menschen im Laufe ihres Lebens treffen können. Die Ursachen können vielfältig sein: ein Unfall, ein Zeckenbiss, eine schwere und unheilbare Krankheit, ein Geburtsgebrechen. Nur eine leistungsfähige Sozialversicherung kann dieses Grossrisiko im Leben eines Menschen abdecken.

Nun stehen wir vor dem Problem, dass die schweizerische Invalidenversicherung seit rund fünfzehn Jahren chronisch unterfinanziert ist. Es gibt dafür zwei Hauptursachen. Zum einen stieg die Zahl der Invaliditätsfälle während der grossen und lange dauernden Wirtschaftskrise der neunziger Jahre stark an. Menschen, die gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr so leistungsfähig waren, wurden damals systematisch in die IV abgeschoben. Zum andern verdrängten Bundesrat und Parlament lange Jahre das Problem und drückten sich vor einer soliden Finanzierung dieser Sozialversicherung. Stattdessen verliessen sie sich darauf, dass der Ausgleichsfond der AHV – sprich das Vermögen der AHV – die entstehenden Schulden der IV schon decken werde. Inzwischen belaufen sich die Schulden der IV bei der AHV bereits auf 13 Milliarden Franken.  Das ist auch für die AHV keine gemütliche Situation mehr.

Die Zusatzfinanzierung der IV, über die wir nun abstimmen werden, ist ein mühsam errungenes Kompromisswerk. Es kommt spät, ja sehr spät, aber es kommt jetzt immerhin. Dass als Finanzierungsgrundlage die Erhöhung der Mehrwertsteuer gewählt wurde, ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes nicht optimal. Trotzdem hat diese Finanzierungsart den Vorteil, dass sie die ganze Bevölkerung und nicht nur die Erwerbstätigen belastet. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist mit 0,4% darüber hinaus sehr massvoll ausgefallen. In einer Zeit stagnierender Preise sollte diese Erhöhung zu keinen erheblichen Preissteigerungen führen. Insgesamt sind die zusätzlichen 0,4% ein massvoller Preis für ein wertvolles Gut, das heisst für die Erhaltung einer Invalidenversicherung, die diesen Namen verdient.

Dass die Abstimmungsvorlage angenommen wird, ist aber nicht nur für die IV wichtig, sondern genauso für die AHV. Mit der Abstimmungsvorlage verbunden ist ein neues Gesetz, das die IV und die AHV in Zukunft finanziell trennt, und noch wichtiger, den Bund dazu verpflichtet, die Schuld der IV bei der AHV zu verzinsen. Dank dieser Vorlage muss der Bund endlich die volle Verantwortung für die Finanzierung der IV übernehmen und kann diese nicht mehr einfach an die AHV abschieben. Das ist auch für die AHV ein entscheidender Schritt. – Wenn die Gegner der Abstimmungsvorlage nun behaupten, ihnen gehe es um die AHV, so ist das schlichte Gegenteil wahr. Es handelt sich nämlich um genau dieselben Kreise, welche die AHV-Renten in Zukunft nicht mehr an die Teuerung (Mischindex) anpassen wollen.

Wer schliesslich meint, die IV einfach durch den weiteren Abbau von Leistungen sanieren zu wollen, dem muss gesagt werden, dass die IV-Leistungen alles andere als komfortabel sind. Von einer IV-Rente kann niemand leben. Kommen nicht Renten aus der beruflichen Vorsorge hinzu, so sind die IV-Rentnerinnen und –Rentner in den meisten Fällen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Dazu kommt, dass auch der Zugang zu den Renten in den letzten Jahren massiv verschärft worden ist. Auch hier gibt es kaum mehr Spielraum, wenn die Invalidenversicherung ihren Auftrag überhaupt noch erfüllen soll.

In unserer Bundesverfassung heisst es, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. Am 27. September geht es darum, diesen Grundsatz in die Praxis umzusetzen. Die Finanzierung der Invalidenversicherung darf nicht länger ungelöst bleiben oder an die AHV abgeschoben werden.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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