Die heute veröffentlichten Vernehmlassungsunterlagen zur AHV2030 zeigen nochmals deutlich: Ist die 13. AHV-Rente finanziert, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Mit der Mischfinanzierung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer liegt ein Kompromiss für eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung der 13. AHV-Rente vor. In der AHV2030 müssen die steigenden Beitragslücken angegangen werden. Diese tun finanziell weh: Wer ein Jahr zu wenig in die AHV einbezahlt hat, erhält jährlich 700 Franken weniger Rente.
Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss eine anständige Rente erhalten – ohne länger arbeiten zu müssen. Daran darf nicht gerüttelt werden. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat im Vorentwurf zur AHV2030 auf eine Rentenaltererhöhung verzichtet. Zumal die Bevölkerung diese 2024 mit 75 Prozent deutlich und in allen Kantonen abgelehnt hat. Der starke Fokus von AHV2030, um über das Referenzalter hinaus zu arbeiten, ist verfehlt. Mit der AHV21 wurde bereits eine Flexibilisierung der Pensionierung ermöglicht.
Auch Frühpensionierungen weiter zu erschweren, lehnt der SGB entschieden ab. Das gilt insbesondere für Personen mit langen Erwerbskarrieren und harten Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat legt im Vorentwurf zur AHV2030 ein Mindestalter für Frühpensionierungen von 63 Jahren in der 2. Säule fest. Ausnahmen soll es für sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Frühpensionierungen, bei Entlassungen und im Personalrecht eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers (z.B. Feuerwehr) geben – allerdings in keinem Fall unter 60 Jahren. Diese Verschlechterung ist für den SGB inakzeptabel.
Positiv ist, dass die steigenden Beitragslücken angegangen werden. Heute hat jede fünfte Person, die in Rente geht, Lücken in der AHV. Die Zahl der Personen mit Beitragslücken hat sich in den letzten rund 15 Jahren fast verdoppelt. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der AHV-Rente von 2,3 Prozent – das entspricht rund 60 Franken weniger AHV-Rente pro Monat, lebenslänglich. Ein wichtiger Grund für Beitragslücken ist die fehlende Beitragspflicht auf Kranken- und Unfalltaggeldern. Gerade wegen der steigenden Langzeitabsenzen ist es zentral, alle Taggelder der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Zudem haben viele Nichterwerbstätige Lücken. Die für diese vorgesehene Meldepflicht der Steuerbehörden an die Ausgleichskassen geht dieses Problem an – genauso wie das bereits bei Selbständigen der Fall ist und wo es deshalb viel weniger Lücken gibt.
Weitere Massnahmen braucht es bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Wenn die Arbeitgeber keine Beiträge zahlen, kommt es nicht nur zu Beitragslücken und weniger Rente für die Betroffenen. Der AHV und den anderen Sozialversicherungen gehen auch Einnahmen verloren.

