Inakzeptabel: Höhere Prämien für schlechtere Leistungen der Unfallversicherung

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Medienmitteilung
Verfasst durch Rolf Zimmermann, Leiter SGB-Sekretariat

Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats dreht gleich bei mehreren, soliden Sozialversicherungen an der Abbauschraube: Einerseits bei der AHV, anderseits bei der Unfallversicherung.

Es ist haarsträubend, die Privatversicherer diktieren die Revision der Unfallversicherung: Diese ist in bester Verfassung und schreibt schwarze Zahlen. Ungeachtet dessen plant die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission in dieser Sozialversicherung groben Leistungsabbau. Damit eröffnen sie den Privatversicherern ein lukratives Geschäftsfeld mit teuren Zusatzversicherungen für hohe Einkommen.

Um den Privatversicherern neue Einnahmequellen zu eröffnen, will die Kommissionsmehrheit ohne Not die obligatorische Versicherungsdeckung im Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv kürzen (von 126'000 auf 101'000 Franken Jahreslohn). In der Folge würden auch die Leistungen für mittlere und tiefe Einkommen sinken. Und wegen der so entstandenen Einnahmeausfälle müssten die Prämien in der Grundversicherung für alle um 2 Prozent erhöht werden. Um die Leistungen auf dem bisherigen Niveau zu halten, müssten die Firmen teure Zusatzversicherungen abschliessen und Arbeitgeber und Arbeitnehmende hätten Mehrkosten zu tragen.

Auch der Beschluss, Invaliditätsrenten für Unfallversicherte unter einem IV-Grad von 20 Prozent abzuschaffen, passt zu diesem Bild einer privatversicherungshörigen Politik. Erwerbstätige sollen ihren Erwerbsausfall bei unfallbedingten Invaliditäten von bis zu 20 Prozent neu beim Arbeitgeber einfordern statt wie bisher beim Unfallversicherer. Dies ist ein Rückfall ins 19. Jahrhundert mit unnötig vielen und teuren Gerichtshändeln, die das Arbeitsverhältnis belasten. Unhaltbar sind auch die Rentenkürzungen für Unfallinvalide, die ins AHV-Alter eintreten: Ihre Renten würden massiv gekürzt, teilweise sogar ganz gestrichen.

Die 11. AHV-Revision bleibt auf Absturzkurs: Die unpopuläre Erhöhung des Frauenrentenalters wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente verwendet würden.

Der SGB fordert die Räte auf, die unsozialen Beschlüsse bei der AHV und der Unfallrevision zu korrigieren. Ansonsten hat der 7. März gezeigt, dass das Volk den Demolierungsplänen zugunsten der Lebensversicherer die rote Karte zeigt.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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