Das von Compenswiss bekannt gegebene negative Anlageergebnis spiegelt die ungünstige Entwicklung auf den Finanzmärkten im vergangenen Jahr. Doch im Unterschied zur zweiten Säule spielt die Anlagerendite bei der über das Umlageverfahren finanzierten AHV eine untergeordnete Rolle. Das Finanzierungsmodell der AHV ist gerade in Zeiten hartnäckiger Tiefzinsen und grosser Turbulenzen auf den Finanzmärkten dem Kapitaldeckungsverfahren deutlich überlegen. Denn beim Umlageverfahren werden die laufenden Renten grösstenteils direkt aus den laufenden Beiträgen bezahlt. Deshalb müssen AHV/IV/EO nur rund 33 Mrd. Fr. anlegen. Die zweite Säule dagegen ist mit einem Anlagevolumen von 890 Mrd. Fr. deutlich stärker den Finanzmärkten ausgesetzt.
Die AHV ist viel berechenbarer. Selbst bei zunehmender Alterung. Dort wissen wir, dass wegen der nun in Rente gehenden Babyboomer vorübergehend ein Mehrbedarf entsteht. Dieser soll wie vom Bundesrat und vom Ständerat vorgesehen über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Nötig ist 1 Prozent. Werden die Ende 2017 auslaufenden 0,3 MWSt-Prozente für die IV in die AHV überführt, beträgt die effektive Erhöhung nur 0,7 Prozent. Dies ist verkraftbar und gut investiertes Geld. Denn die AHV ist für den Grossteil der Rentnerinnen und Rentner die wichtigste Einkommensquelle.
In der zweiten Säule drohen hingegen enorme Mehrkosten. Ohne dass die Versicherten mehr Leistung erhalten. Dies zeigt etwa das Beispiel der grössten Pensionskasse der Schweiz, der BVK Zürich. Diese senkt den Umwandlungssatz für das Alterskapital von 6,2 auf 4,87 Prozent. Damit die künftigen RentnerInnen trotzdem nicht weniger erhalten als ihnen bislang vorhergesagt wurde, werden die Lohnbeiträge um 5 Prozentpunkte erhöht. Bei ganz jungen Versicherten (21-23-Jährige) und bei jenen, die kurz vor der Pensionierung stehen, beläuft sich die Erhöhung gar auf 10, respektive 11 Prozentpunkte! Das ist viel Geld, das den Aktiven fehlt, um ihr Leben zu finanzieren.
Keine Option ist es, wie von Arbeitgebern und Bürgerlichen gefordert, das Rentenalter zu erhöhen und die Leistungen generell zu verschlechtern. Zum einen haben ältere Arbeitnehmende bereits heute Mühe, bis zum ordentlichen Rentenalter eine Stelle zu halten. Immer mehr Leute würden in der Sozialhilfe enden. Andererseits ist das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse für sehr viele Personen bereits heute ungenügend. Statt Abbau braucht es deshalb eine Stärkung der AHV, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Denn die AHV hat für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen das beste Preis-Leistungsverhältnis.
Auskünfte
- Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74