Der SGB ist erleichtert und befriedigt darüber, dass der Nationalrat heute die Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) an den Bundesrat zurückgewiesen hat. Der SGB hat sich von Beginn weg voll für die Rückweisung dieser komplett verunglückten Revision eingesetzt. Er ist dazu auch eine Allianz mit jenem Teil des Gewerbes und der Arbeitgeber eingegangen, die durch die Änderungen negativ betroffen gewesen wären.
In der Tat hätte die Absenkung des versicherten Höchstverdienstes zu bedeutenden Verschlechterungen geführt. Die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrad von 10 auf 20 % hätte nach einem Unfall viele handwerklich Arbeitende getroffen. Die beabsichtigte Schwächung der SUVA hätte zudem deren umfangreiches Präventionsprogramm in Sachen Unfallverhütung gefährdet.
Der SGB ist froh, dass der Abbau an einer Sozialversicherung, die bestens funktioniert und finanziert ist, nun da gelandet ist, wo er hingehört: im Papierkorb.