Dass es vorerst nur die Pensionskassenrenten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge trifft und formell nur die Jahrgänge anvisiert werden, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, macht die Sache nicht besser. Wie sollen die Rentnerinnen und Rentner, die seit vielen Jahren schon auf den Teuerungsausgleich verzichten und deshalb eine ständige Entwertung ihrer Renten hinnehmen müssen, noch glauben, dass ihre Renten sicher sind und nicht angetastet werden, wenn jetzt die Rentenversprechen bei den über 60-Jährigen mir nichts dir nichts gebrochen werden können? Und was bedeuten diese Rentensenkungen erst für die aktive Generation? Auf welche Versprechen und Zusicherungen sollen sie sich noch verlassen können, wenn jetzt gegenüber den Jahrgängen unmittelbar vor dem Rentenalter nicht mehr gilt, was ihnen noch vor wenigen Jahren konkret versprochen worden war?
Früher und bis heute galt im Zusammenhang mit den Rentenversprechen der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn die erst vor kurzem (mit der 1. BVG-Revision) versprochenen Renten für Leute, die sich für ihre Pensionierung auf diese Zusagen verlassen haben, massiv gesenkt werden. Sie haben in diesem Alter ja auch keine Möglichkeit mehr, die massiven und lebenslang wirksamen Einbussen zu kompensieren.
Die Bundesverfassung legt fest, dass die Renten der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage konkret? Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge führt zu Renten, die im Maximum Fr. 1'500.- pro Monat betragen, oft aber tiefer liegen. Auch zusammen mit der AHV-Rente ist in diesen Fällen im Obligatorium des BVG eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung häufig nicht gesichert. Umso weniger erträgt es bei diesen Renten noch eine Senkung um rund zehn Prozent. Die von den bürgerlichen Parteien im Parlament durchgesetzte Vorlage, welche die Umwandlungssätze im Gegensatz zur 1. BVG-Revision ohne jede Kompensation zur Erreichung des verfassungsmässigen Leistungsziels senken will, verletzt somit nicht nur den Grundsatz von Treu und Glauben, sondern auch den Verfassungsauftrag.
Bei der überstürzten Senkung der Umwandlungssätze geht es im Übrigen im Gegensatz zu den Behauptungen der Propaganda der Wirtschaftsverbände nicht um die Berücksichtigung der Demografie, sprich der zunehmenden Lebenserwartung. Diese war schon bei der schrittweisen und behutsamen Senkung der Umwandlungssätze im Rahmen der 1. BVG-Revision einberechnet worden, die zudem durch zusätzliche Massnahmen abgefedert worden war. Es geht bei der Abstimmungsvorlage vom 7. März 2010 nicht um die Lebenserwartung, sondern um handfeste finanzielle Interessen vor allem der grossen Versicherungen, die sich den Abstimmungskampf denn auch sehr viel kosten lassen. Denn sie sind es, die massiv davon profitieren, wenn es in der beruflichen Vorsorge keine Leistungsgarantien mehr gibt. Was den Arbeitnehmenden in ihrer Eigenschaft als zukünftigen Rentner/innen abgenommen wird, das fliesst direkt in die Taschen der Aktionäre und in die Boni der Manager der grossen Versicherungskonzerne. Während es aber bei den Versicherungskonzernen um Eigenkapitalrenditen von 10-15% geht, steht bei den Rentner/innen im Obligatorium der beruflichen Vorsorge das auf dem Spiel, was sie für ihren Lebensunterhalt unbedingt benötigen und wofür sie redlich bezahlt haben. Der Begriff "Rentenklau" bringt nichts anderes als diesen Sachverhalt auf den Punkt. Es erstaunt denn auch nicht, dass die Versicherungskonzerne der Bevölkerung als Ersatz für die fehlende Deckung des Lebensunterhalts bereits heute ihre teuren Versicherungsprodukte andrehen wollen. Dreister geht es kaum.
Die Gewerkschaften verteidigen mit dem Referendum "Nein zum Rentenklau" die verfassungsmässigen Vorgaben genau so wie die gesetzlichen Versprechen auf minimale Renten. Auch wenn die Versicherungskonzerne und die von ihnen bezahlten Wirtschaftsverbände und Parteien mit noch so vielen Millionen Franken das Gegenteil propagieren, so gibt es trotzdem keinen sachlich vertretbaren Grund, die mit der erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision abgegebenen Rentenversprechen bereits wieder zu brechen. Niemand bestreitet, dass die Entwicklung der Lebenserwartung für die Zukunft (ab 2015) wieder neu berechnet werden muss. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und erst recht jene, die nur über das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verfügen, sind aber nicht dafür da, mit ihren Renten die Fehlleistungen der Manager der Finanzkonzerne auszubügeln.