nachdenkliche Frau über 55 am Fenster

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Für eine bessere soziale Absicherung älterer Arbeitsloser

  • Sozialpolitik
Artikel
Verfasst durch Reto Wyss

Heute ist die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen so hoch wie noch nie. Doch längst nicht alle, die im Alter von 55 bis 64 Jahren zur Erwerbsbevölkerung zählen, haben auch eine sichere Stelle, im Gegenteil. Erstens führte ein in den vergangenen Jahren gestiegener Druck auf die älteren Arbeitnehmenden zu mehr prekären Anstellungen und zweitens hat die Arbeitslosigkeit unter den älteren Arbeitnehmenden in den letzten Jahren stetig zugenommen.

Sozialpolitischer Ausdruck dieser Situation ist zunächst eine unter älteren Arbeitnehmenden deutlich höhere durchschnittliche Bezugsdauer von ALV-Taggeldern (Langzeitarbeitslosigkeit). Letztere hat ein Ausmass angenommen, welches längst nicht mehr durch die gesetzlich geltende längere maximale Taggeldbezugsdauer für ältere bzw. langjährige Versicherte aufgefangen werden kann, weshalb für diese auch das Aussteuerungsrisiko stark gestiegen ist. Die Chance, im Alter nach einer Aussteuerung wieder erfolgreich im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, ist jedoch oft sehr gering. Dies ist für jede einzelne und jeden einzelnen der Betroffenen eine schmerzhafte Erfahrung – sowohl psychisch als auch finanziell. Finanziell ist jedoch nicht nur die Überbrückung der verbleibenden Erwerbsjahre eine Herausforderung, sondern es sind die heute möglichen Optionen dieser Überbrückung selbst, die in den meisten Fällen dazu führen, dass die Einkommensprobleme auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bis auf Weiteres bestehen bleiben. Dies deshalb, weil ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zwangsläufig zu späteren Renteneinbussen führt.

Überbrückungsleistung auf dem richtigen Weg, Verbesserungen nötig

Um die Situation der älteren Arbeitnehmenden zu verbessern, fordert der SGB seit langem ein breites Massnahmenpaket. Vonnöten sind dabei präventive Massnahmen, wie ein besserer Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende, ein effektiver Schutz gegen Altersdiskriminierung, wirksame berufsbegleitende Weiterbildungsangebote sowie eine spezifischere Ausrichtung der öffentlichen Stellenvermittlung auf die Bedürfnisse älterer Arbeitsloser. Parallel dazu ist es aber unerlässlich, dass die bestehenden Lücken der sozialen Absicherung im Vorrentenalter endlich geschlossen werden. Der SGB begrüsst deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose sehr.

Die Überbrückungsleistung (ÜL) löst ein akutes, flächendeckend auftretendes sozialpolitisches Problem zu sehr überschaubaren Bruttokosten von nicht einmal 300 Millionen pro Jahr. Diesen Bruttokosten stehen zudem relevante Einsparungen bei den ordentlichen Ergänzungsleistungen sowie in der Sozialhilfe gegenüber. Die verhältnismässig tiefen Nettokosten erklären sich aber auch stark aus dem relativ eng definierten Kreis der Anspruchsberechtigten. Der SGB ist aber der Meinung, dass die vorgesehenen Bedingungen für den ÜL-Bezug klar zu restriktiv ausgestaltet sind und zu viele ältere Arbeitslose von der Anspruchsberechtigung ausschliessen. Denn seit Längerem weisen sämtliche Indikatoren darauf hin, dass die Probleme der älteren Arbeitnehmenden bereits im Alter von 55 und nicht erst im Alter von 60 Jahren sprunghaft zunehmen. Die Überbrückungsleistung muss daher spätestens für diese Altersgruppe greifen.

Ein Fantasiegebilde ist hingegen das von rechts gebetsmühlenartig vorgebrachte Argument, die Überbrückungsleistung würde Arbeitgebende dazu ermutigen, vermehrt ältere Mitarbeitende zu entlassen, weil diese neu ja besser abgesichert sein würden. Um diese Behauptung zu widerlegen, genügt ein Blick in den Kanton Waadt, der mit der "Rente-pont" bereits seit dem Jahr 2011 ein ähnliches Instrument kennt. Die  damit gemachten Erfahrungen sind durchwegs positiv und es konnten keine negativen Anreizeffekte auf dem Arbeitsmarkt beobachtet werden. Dies bestätigen übrigens auch die Arbeitgebenden vor Ort – klar, denn kein Unternehmen hat prinzipiell ein Interesse daran, leichtfertig auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeitender zu verzichten.
 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici

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