Blick in den (leeren) Nationalratssaal

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Frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden

  • Sozialpolitik
Medienmitteilung

Nationalratskommission erklärt soziale Sicherheit als frei wählbar

Die Sozialkommission des Nationalrats hat heute beschlossen, dass die Vertragsparteien selbst wählen können, ob sie selbständig oder Arbeitnehmende sind. Das ist ein frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden. Gemäss geltendem Recht sind dafür die realen Abhängigkeitsverhältnisse entscheidend. Diese zum Schutz der schwächeren Arbeitnehmenden notwendige Regel soll nun aufgeweicht werden. Die Kommission will, dass der sozialversicherungsrechtliche Schutz mit einem schriftlichen Vertrag wegbedungen werden kann.

Unter dem Vorwand, neue Geschäftsmodelle zu fördern und freiwillige Einzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch Plattformen zu ermöglichen, will die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats den Schutz Arbeitnehmender drastisch einschränken. Denn neu könnten die Arbeitgeber mit schriftlichen Vereinbarungen erzwingen, dass jene, die für sie arbeiten, als Selb-ständige das gesamte wirtschaftliche Risiko übernehmen sollen. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Sicherheit. Die Vorlage würde auch die Rechtsunsicherheit massiv vergrössern, nicht nur innerhalb des Sozialversicherungsrechts, sondern generell im Arbeitsrecht, und selbst die Praxis der Steuerbehörden wäre betroffen. 

Nicht zuletzt öffnet der Vorschlag der Nationalratskommission Tür und Tor für noch mehr Schein-selbständige aus dem Ausland und Billigkonkurrenz für das einheimische Gewerbe. Der SGB wird sich deshalb im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vehement einsetzen gegen dieses geplante Gesetz vehement einsetzen. 
 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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