Mit der Rentenaltererhöhung beschliesst die Kommission des Nationalrates (SGK-N) eine AHV-Reform auf Kosten der Frauen, die eine faktische Rentensenkung hinnehmen sollen. Frauen erhalten insgesamt noch immer fast ein Drittel weniger Rente. Diese skandalöse Rentensituation muss sich verbessern, nicht weiter verschlechtern. Deshalb lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt diese AHV 21 dezidiert ab.
Anstatt Antworten auf die drängende Frage zu beraten, von welcher Rente die Frauen im Alter leben, beschliesst die zuständige Kommission des Nationalrats im Schnelldurchlauf munter weitere Rentensenkungen auf Kosten der Frauen. Obwohl Frauen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer bekommen. Und obwohl jedes Kommissionsmitglied auch im persönlichen Umfeld Frauen kennen muss, die unter dieser skandalösen Rentensituation leiden. Denn noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben. Umso mehr müssen die Frauen sich auf die AHV verlassen können.
Auch die vorgeschlagenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirken auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen.
Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert
Auch weitere Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert: Die beschlossene Flexibilisierung des Rentenantritts bleibt gekappt erst ab 63 möglich und die gewährte Zusatzfinanzierung reicht nur für rund fünf Jahre. Zwar hat die Kommission eingesehen, dass der Freibetrag für erwerbstätige Rentner*innen so festgesetzt werden muss, dass auch Personen mit tieferen Einkommen sich ihre Rente verbessern können. Dass über diese Möglichkeit aber «freiwillig» entschieden werden soll, grenzt nicht nur an Naivität und ist kaum umsetzbar, es widerspricht auch fundamental der Systematik der AHV.
Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Es zeichnet sich ab, dass das Parlament an der Urne daran erinnert werden muss.