Frauenbündnis AHV: 11. AHV-Revision nicht tragbar!

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Medienmitteilung
Verfasst durch Franziska Teuscher, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission

Am 15. September 2010 wird der Nationalrat die Vorschläge seiner Kommission zur 11. AHV-Revision zum letzten Mal beraten. Die Revision kommt somit in die Schlussphase. Für das „Frauenbündnis AHV“ ist die Revision wie sie vorliegt nicht tragbar.

Das „Frauenbündnis AHV“ vertritt mehr als eine Million Frauen und hat sich seit Beginn der Beratungen der 11. AHV-Revision (Neuauflage) gegen eine Rentenaltererhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter ausgesprochen. National- und Ständerat haben die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bereits beschlossen. Zur Debatte steht noch das vom Ständerat im Sommer 2010 verabschiedete Flexibilisierungsmodell, das nun auch von der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit dem Nationalrat beantragt wird. 

Das „Frauenbündnis AHV“ beurteilt dieses Modell als unzureichend: Da ist zum einen die Befristung auf 10 Jahre. Zum anderen kann mit den beschlossenen 400 Mio. Franken keine sozial ausgestaltete Flexibilisierung erreicht werden. Die Kürzungsätze ab dem 2. Vorbezugsjahr sind zu hoch angesetzt und die Rentenkürzung ist deshalb für viele nicht verkraftbar. Dies dürfte dazu führen, dass die 400 Millionen nicht ausgeschöpft werden. 

Auch die heutige zweijährige Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung ist nicht mehr garantiert und kann ausgesetzt werden. Die vorgesehene Regelung ist ein Angriff auf die zukünftigen Renten und für das „Frauenbündnis AHV“ nicht annehmbar.

Das „Frauenbündnis AHV“ hat sich immer klar dafür ausgesprochen, dass mindestens der Betrag (ca. 800 Mio.), den die AHV mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen einspart, für die Flexibilisierung eingesetzt werden müsste. Bei der 10. AHV-Revision wurde das Rentenalter der Frauen schrittweise von 62 auf 64 Jahre erhöht. Als Kompensation wurden damals das Splitting, die Erziehungsgutschriften und befristet ein tieferer Kürzungssatz für Frauen beim Rentenvorbezug eingeführt. Zudem wurde versprochen, bei der 11. AHV-Revision ein sozial ausgestaltetes flexibles Rentenalter einzuführen. In der zur Debatte stehenden Vorlage fehlt jegliche nachhaltige Kompensation für die Rentenaltererhöhung. Der Angriff auf die regelmässige Anpassung der Renten gemäss Mischindex trifft Frauen hart, weil sie besonders auf die AHV-Renten angewiesen sind (keine/geringe 2. Säule).

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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