Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit

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Artikel
Verfasst durch Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation

Neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der RentnerInnen

Die reichen Alten. Es gibt sie. Dieses Bild wird aber so stark – und so bewusst – gepflegt, dass darob die armen Alten aus dem Blickfeld fallen. Denn die gibt es auch. Das zeigt ein <media 652>neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der Rentner/innen in der Schweiz</media>.

Das neue SGB-Dossier befasst sich zuerst mit der Einkommensstruktur in Rentnerhaushalten. Die Autorinnen belegen, dass das viel gerühmte Dreisäulenmodell faktisch nur auf eine Minderheit von älteren Menschen zutrifft: „2008 konnten gerade einmal 34.6 Prozent der Männer und 17.9 Prozent der Frauen nach ihrer Pensionierung auf Leistungen aus allen drei Säulen zählen (Neurentnerinnen und -rentner). Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu.“ (S. 7). Für jede 3. Frau und jeden 8. Mann jedoch „beruht die Altersvorsorge einzig auf einer Säule: der AHV.“ (ebenda).

Was aber bedeutet es, wenn Rentnerinnen und Rentnern ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule, dieser „Steueroptimierungsmassnahme für Gutbetuchte“ (S. 16), über die Runden kommen müssen? Oder wenn sie zur AHV nur niedrige Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen? Dann droht im Alter Armut. Das umso mehr als Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation meistens kein Erwerbseinkommen erzielen können. Die gleichen Haushalte zeichnen sich auch durch fehlendes Vermögen aus. Ihre Feststellungen belegen die Autorinnen jeweils reichlich mit statistischen Daten.

Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können. Ein Blick auf die Ausgaben der Rentnerhaushalte zeigt denn auch wenig überraschend, dass die ärmeren Rentner quasi ihr gesamtes Einkommen für das unmittelbare Überleben (Essen, Trinken, Wohnen, Gesundheit) verwenden müssen. Im letzten Kapitel schliesslich verweisen die Autorinnen auf SGB-Modellberechnungen zur Ersatzquote. Sie zeigen, dass die vom Bund angestrebte Ersatzquote von 60 % (d.h.: das Renteneinkommen durch AHV und BV sollte 60% des letztbezogenen Lohnes umfassen) nur selten erreicht wird.

Fazit der Autor/innen: „Um ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten zu können, sind zahlreiche Rentnerhaushalte auf eine Verbesserung der Leistungen angewiesen“ (S. 29). Der SGB will dies mit dem Projekt AHVplus einlösen. Dabei geht es darum, „dass Rentnerinnen und Rentner zukünftig nicht nur ihr Überleben gesichert wissen, sondern auch vollwertig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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