Fortschritt muss bestätigt werden

  • Sozialpolitik
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Verfasst durch Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB

Die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden sollte und dürfte in der Herbstsession des Parlamentes verbessert werden. Zumindest bei der beruflichen Vorsorge ist das erste Eis geschmolzen; nötig wäre aber für die Kulturschaffenden ein Tauwetter bei allen Sozialversicherungen.

Das Kulturförderungsgesetz wird in der Herbstsession erneut im Nationalrat behandelt. Der Ständerat war im Sommer anlässlich seiner Beratung der Vorlage der Linie der grossen Kammer gefolgt. Er hatte akzeptiert, dass ein Teil der kulturellen Subventionen an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden gehen soll (Art 8a, Vorschlag Bortoluzzi).  Formal hielt der Ständerat jedoch an einer leicht geänderten Version fest, deshalb läuft nun ein Differenzbereinigungsverfahren. In diesem hat die Kommission des Nationalrates mittlerweile eingelenkt. Sie hat den betreffenden Artikel neu redigiert. So soll der Bundesrat festlegen, welchen Anteil der Kultursubventionen Bund und Pro Helvetia den Vorsorgewerken der Kulturschaffenden überweisen sollen. Im Plenum dürfte der Nationalrat auf diese Linie einlenken. 

Im gleichen Dossier tat die kleine Kammer in der Sommersession einen weiteren Schritt nach vorn. Der Nationalrat hatte sich zuvor geweigert, den Bundesrat mit einer Untersuchung zu beauftragen, wie  der mangelhafte soziale Schutz der Kulturschaffenden verbessert werden könnte. Der Ständerat dagegen hatte den Bundesrat dazu verpflichtet. Die entsprechende Motion des Ständerates ist mittlerweile von der vorberatenden 
 NR-Kommission akzeptiert. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Plenums.

 

Zwischenbilanz: in der beruflichen Vorsorge für Kulturschaffende wird sich einiges bessern. Vielleicht ein optimistischer Fingerzeig dafür, dass es in anderen Bereichen der Sozialversicherungen für die Kulturschaffenden auch so weiter geht. 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

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